11. Wehrdienst - Freiwilligendienst
Zum 1. Juli 2011 wird die Wehrpflicht ausgesetzt, gleichzeitig wird ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt, der zwischen 12 und 23 Monaten dauern kann.
Bei einer gesicherten Epilepsie wird im Rahmen der musterungsärztlichen Untersuchung immer der Tauglichkeitsgrad „nicht wehrdienstfähig“ vergeben. Dies unabhängig davon, ob im EEG aktuell Veränderungen sichtbar sind oder nicht und wie lange bereits Anfallsfreiheit (mit oder ohne Medikation) besteht.
Aufgrund dieser Tatsache wird auch in Zukunft ein freiwilliger Wehrdienst oder eine freiwillige Verpflichtung bei der Bundeswehr nicht möglich sein!
Anstelle des Zivildienstes soll der Bundesfreiwilligendienst eingeführt werden, der im Unterschied zu den Jugendfreiwilligendiensten (s.u.) Menschen jeden Alters offensteht. Der Bundesfreiwilligendienst wird den Jugendfreiwilligendiensten gleichgestellt, für Teilnehmer über 27 Jahre besteht die Möglichkeit, diesen Dienst statt in Vollzeit auch mit 20 Wochenstunden abzuleisten.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Freiwilliges Ökologisches Jahr ( FÖJ)
Das Freiwillige Soziale Jahr bzw. Freiwillige Ökologische Jahr ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren. Es dauert in der Regel 12 Monate (mindestens 6, höchstens 18 Monate).
Für das FSJ gibt es sehr viele meist überregionale Träger. Mögliche Einsatzbereiche sind vielfältig: Die Palette reicht von sozial-karitativ und gemeinnützig bis hin zu kulturell und ökologisch. Seit der Novellierung des FSJ-Gesetzes im Jahr 2002 wurden neue Einsatzbereiche geschaffen. Nunmehr ist es möglich, ein FSJ auch in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt und Denkmalpflege zu absolvieren.
Weitere Infos unter www.pro-fsj.de, www.foej.de sowie www.fsjkultur.de.

