12. Finanzielle Hilfen
Folgende Möglichkeiten an Förderungen und finanziellen Hilfen werden momentan von unterschiedlichen Leistungsträgern angeboten:
Studium:
- Unterstützung durch Bundesausbildungsförderung (BAföG), die beim zuständigen BAföG-Amt beantragt werden kann. Adressen und weitere Infos unter www.bafoeg-antrag.de.
- Nachlass bei den Studiengebühren möglich (z.B. ist im Bayerischen Hochschulgesetz festgelegt, dass Studierende mit einem GdB. ab 50 auf Antrag die Studiengebühren erlassen bekommen).
Ausbildung - Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur:
- Berufsausbildungsbeihilfe, die z. B. Zuschüsse zum Lebensunterhalt, zu den Fahrtkosten und zur Arbeitskleidung umfasst – auch mit speziellen Regelungen für behinderte junge Menschen.
- Mobilitätshilfen, die u.a. Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe umfassen kann.
- Unterstützende Leistungen wie Übernahme von Bewerbungs- und Reisekosten
- Ausbildungsgeld (im Regelfall für jugendliche behinderte Menschen, die noch keine Ausbildung absolviert haben)
- Hilfen für die berufliche Ersteingliederung mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und Förderlehrgängen
Ausführliche Informationen zu möglichen Ausbildungshilfen beim zuständigen Berufsberater der Arbeitsagentur (oder unter www.arbeitsagentur.de) und in der Broschüre „Pädagogischer Ratgeber bei Epilepsie mit beruflichen Perspektiven“ herausgegeben von der Stiftung Michael (siehe Epilepsieorganisationen).
Arbeitsplatz – Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur:
Für Arbeitnehmer mit Behinderung und Gleichgestellte (siehe Behindertenrecht):
Neben den herkömmlichen Fördermöglichkeiten wie Bildungs- oder Vermittlungsgutscheine bietet die Arbeitsagentur auch finanzielle Hilfen wie einen Eingliederungszuschuss für schwerbehinderte Menschen (EGZ-SB) sowie Übergangsgeld. Auch Hilfen bei der Arbeitsplatzausstattung, technische Hilfen, KfZ-Hilfe sowie Wohnungshilfen können von der Arbeitsagentur als Reha-Träger gewährt werden.
Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur für Arbeitgeber:
Zuschuss für befristete Probebeschäftigung, Hilfen bei der Arbeitsplatzausstattung sowie technische Hilfen usw. Nähere Informationen zu gewährbaren finanziellen Hilfen für Arbeitgeber bei der zuständigen Arbeitsagentur.
Arbeitsplatzsicherung – Fördermöglichkeiten des Integrationsamts:
Zur (vorbeugenden) Sicherung des Arbeitsplatzes erbringen Integrationsämter vielfältige persönliche Hilfen und finanzielle Leistungen an behinderte Menschen und an Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer mit Behinderung oder Gleichgestellte ( siehe Behindertenrecht):
Beratung und persönliche Betreuung bei Schwierigkeiten im Beruf, finanzielle Hilfen für technische Hilfen, zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, zur wirtschaftlichen Selbständigkeit, für eine notwendige Arbeitsassistenz etc.
Arbeitgeber können Zuschüsse und Darlehen erhalten für
- Probebeschäftigung/Praktika sowie Ausbildung von Menschen mit Behinderung
- Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
- behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen
- behinderungsgerechte Umrüstung von Arbeitsplätzen (z.B. Änderung von Maschinen oder Anschaffung von Zusatzgeräten)
- besondere Betreuung eines schwerstbehinderten Menschen am Arbeitsplatz (z.B. umfangreiche Anleitung durch einen Meister oder Mitarbeiter)
- zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen (z.B. Minderleistungszuschuss zu den Lohnkosten)
Nähere Informationen auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.bund.de, beim zuständigen Integrationsamt sowie den jeweiligen Epilepsie-Beratungsstellen.
Lebensunterhalt
Grundsicherung ( siehe Recht/Grundsicherung): Ab Volljährigkeit können voll erwerbsgeminderte Personen Leistungen der „bedarfsorientierten Grundsicherung“ beanspruchen. Zuständig für Leistungen der Grundsicherung sind die jeweiligen Sozialämtern, Wohngeldstellen oder Rentenversicherungsträger.
Wohnen
- Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins zum Bezug einer Sozialmietwohnung bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des momentanen oder künftigen Wohnortes
- Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum, der bei der Stadt oder dem Landratsamt beantragt werden kann.
Auch das Integrationsamt oder die Träger der Rentenversicherung gewähren Zuschüsse zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht.
Für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung kann man finanzielle Hilfen von den Kranken- und Pflegekassen erhalten. Zusätzlich gibt es in vielen Bundesländern Förderprogramme, die bei einem behindertengerechten Um- oder Neubau günstige Darlehen oder Zuschüsse vergeben (Info beim zuständigen Bauamt).
Eingliederungshilfe
Auch als Maßnahmen der Eingliederungshilfe (-> siehe Recht/Eingliederungshilfe) können finanzielle Hilfen und Leistungen beim zuständigen Sozialamt für die Bereiche Ausbildung/Aufnahme einer Tätigkeit, Fortbildung im Beruf oder zur Umschulung, Beschaffung/Erhaltung einer Wohnung oder betreutes Wohnen etc. beantragt werden.
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Quelle: www-pixelio.de

