Das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

 

Das zweite Pflegestärkungsgesetz tritt am 1.1.2016 in Kraft. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 1.1.2017 wirksam. Kernstück des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist die gesetzlich verbindliche Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll die bisherige Benachteiligung von Personen mit kognitiven Einschränkungen beseitigt werden.

 

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff/Einführung von Pflegegraden

  • Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, fünf für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltende Pflegegrade ersetzen das bisherige System der drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenz).
  • Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Bemessung des Grads der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen und Zusammenführung – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer nach Pflegegraden abgestuften Gesamtbewertung.

 

Überleitung bereits Pflegebedürftiger

  • Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird automatisch in das neue System übergeleitet und erhält diese auch weiterhin mindestens in gleichem Umfang, die allermeisten bekommen sogar deutlich mehr.
  • Konkret gilt die Formel: Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen werden automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet (Beispiele: Pflegestufe I wird in Pflegegrad 2, Pflegestufe III wird in Pflegegrad 4 übergeleitet). Menschen mit geistigen Einschränkungen kommen automatisch in den übernächsten Pflegegrad (Beispiel: Pflegestufe 0 wird in Pflegegrad 2, Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird in Pflegegrad 4 übergeleitet).

 

Hinweise zu den neuen Regelungen und viele weitere Informationen sind auf dem Informationsportal zur Sozialpolitik zu finden:

www.sozialpolitik-aktuell.de → Pflege & Pflegeversicherung

 

Doris Wittig-Moßner, Nürnberg