Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von (zahn-)ärztlichen Leistungen. In besonderen Fällen (Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und Versicherte, die bei der Erstellung des Bildes nicht mitwirken können, z. B. immobile Patienten) wird die elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild ausgestellt.

Vorderseite der eGK
Rückseite der eGK mit EHIC (= European Health Insurance Card)

Hier einige grundlegende Informationen zu den Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, die schrittweise eingeführt werden sollen.

Gespeichert sind momentan die administrativen Daten des Versicherten, z. B. Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung (Krankenversichertennummer und Versichertenstatus) und die Angabe, ob sich der Karteninhaber eigenständig im europäischen Ausland behandeln lassen darf (= EHIC – siehe Kasten am Ende).

Im nächsten Schritt ist ein Online-Abgleich der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten vorgesehen, um mögliche Änderungen (z. B. Adresse) automatisch zu aktualisieren und synchronisieren.

In einer weiteren Ausbaustufe soll der Versicherte wichtige Informationen (Vorerkrankungen, Allergien etc.) als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen können, wenn er dies wünscht. Im Notfall können diese Daten von Ärzten bzw. Notfallsanitätern dann auch ohne Mitwirkung der Patienten ausgelesen werden.

Laut Bundesministerium für Gesundheit wird jeder Versicherte zu gegebener Zeit selbst entscheiden dürfen, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der eGK zur Speicherung von medizinischen Daten Gebrauch machen möchte. Datenschutz und Praktikabilität hätten dabei höchste Priorität und würden durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Die Kommunikation von sensiblen Gesundheitsinformationen sei über ein eigens zu diesem Zweck zu errichtendes, sicheres Gesundheitsnetz vorgesehen, welches nicht mit dem öffentlichen Internet vergleichbar sei.

Aber gerade die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten wird von den Gegnern der eGK bezweifelt. Argumente gegen „den gläsernen Patienten“ sind auf der Internetseite www.stoppt-die-e-card.de zu finden, einem breiten Bündnis aus Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten und Ärzteverbänden.

Doris Wittig-Moßner, Nürnberg
Bilder – Quelle: Bundesministerium für Gesunheit

Weitere Informationen zur Einführung der eGK: www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte.html

Europäische Krankenversicherungskarte = EHIC (European Health Insurance Card)

Mit der EHIC können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.