Generika in der Epilepsietherapie: Was ist zu beachten?

Die Sicht eines Epileptologen zur Stellungnahme der Adhoc-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie

Die Zulassung von Generika für Gabapentin und Lamotrigin war für die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie Anlass zum Einsatz von Generika bei einer Therapie mit  Antikonvulsiva Stellung zu nehmen. Als Kern der Stellungnahme können folgende Feststellungen betrachtet werden:

  1. Generika können bei einer Neueinstellung oder ohnehin erforderlichen Umstellung einer antiepileptischen Therapie oft problemlos eingesetzt werden. Bei erfolgreicher Einstellung einer Patientin/eines Patienten mit Anfalls- oder Nebenwirkungsfreiheit sollte jedoch ein unbedachter Wechsel vom Originalpräparat zum Generikum oder von einem Generikum auf ein Originalpräparat unterlassen werden.
  2. Bei Anfalls- und Nebenwirkungsfreiheit müssen Betroffene vor einer geplanten Umstellung über das Risiko eines Anfallsrezidives bzw. von neu auftretenden Nebenwirkungen informiert werden und ihre Zustimmung geben.


Bei der medikamentösen Behandlung von Epilepsien gibt es Besonderheiten, die bedacht werden müssen. Die Krankheitssymptome in Form von Anfällen  haben nicht nur einen subjektiven Stellenwert, sondern führen u.U. selbst bei einem einmaligen Auftreten zu weitreichenden sozialmedizinischen Konsequenzen und kann  den Patienten/die Patientin gesundheitlich und sozial erheblich gefährden bis hin zum Arbeitsplatzverlust. Die Behandlung von Patientinnen/Patienten mit Epilepsien muss zudem hinsichtlich Dosierung und Medikament individuell angepasst werden.

Da es zahlreiche Generika als Variante des Originalpräparates gibt, kann im schlimmsten Fall das vom Apotheker ausgehändigte Generikum bei jeder Verordnung wechseln. Daher sollte vor allem dafür gesorgt werden, dass durch entsprechende Angaben auf dem Rezept  (Ankreuzen des Kästchens „aut idem“ oder Eintrag bzw. Stempel „keine Substitution“ seitens des Arztes) keine Umstellung auf ein anderes Generikum erfolgen darf. Behauptungen wie z.B. „Originalmedikamente dürfen ab 01.04.2006  nicht mehr verschrieben werden“ oder „Originalmedikamente gibt es nicht mehr“ sind falsch.

Aus Sicht des Epileptologen liefert die Stellungnahme der Kommission wichtige Argumente für die Durchführung der praktischen Epilepsiebehandlung, die insbesondere für den niedergelassenen Neurologen in eventuellen Diskussionen mit den Krankenkassen hilfreich sein können. In bestimmten Fällen kann zur Erhöhung der  Behandlungssicherheit eine Zweitmeinung durch einen  Neurologen mit spezieller Erfahrung auf dem Gebiet der Epileptologie eingeholt werden. Hierdurch können unnötige Verunsicherungen von Patienten und Patientinnen vermieden werden und das  Selbstvertrauen in die Behandlung durch eine individuelle Beratung bestärkt werden. In jedem Falle vermieden werden soll ein mehrfacher  Wechsel von verschiedenen Generika bzw. Originalpräparaten. Ergänzend zur klinischen Verlaufsbeobachtung unter der Therapie können auch Serumskonzentrationsmessungen des Wirkstoffes zur Therapiesicherheit beitragen.


Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. Hermann Stefan
Epilepsiezentrum (ZEE)
Universitätsklinikum Erlangen
Schwabachanlage 6
91054 Erlangen
Tel: 09131 8534541
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