Private Pflegeversicherung

Wer heute eine private Pflegeergänzungsversicherung abschließen möchte, muss im Antrag oft sogenannte „Gesundheitsfragen“ beantworten. Meist wird dabei wörtlich und genau auch nach der Vorerkrankung „Epilepsie“ gefragt. Wird die Frage mit „Ja“ beantwortet, so ist in der Regel der Abschluss einer „normalen“ privaten Pflegeversicherung nicht mehr möglich.

Ganz anders jedoch bei der staatlich geförderten Pflegeversicherung, auch umgangssprachlich „Pflege-Bahr“ genannt. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz hat der Gesetzgeber Ende 2012 die Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet, jedem Erwachsenen, der in der gesetzlichen Pflegeversicherung (sozial oder privat) versichert ist und noch keine Pflegeleistungen bezogen hat, einen solchen Vertrag anzubieten. Und zwar unabhängig von Vorerkrankungen – Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind ebenfalls nicht zulässig.

Diese geförderte Pflegeversicherung / „Pflege-Bahr“ wird zudem mit 60 Euro Zuschuss jährlich gefördert. Dafür muss der Tarif die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen, u. a.:

  • Bei der Pflegeversicherung muss es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handeln, die in allen Pflegestufen – auch in der sogenannten Pflegestufe 0 – Leistungen vorsieht.
  • Im Pflegefall muss der Versicherte in der Pflegestufe III ein Pflegetagegeld von mindestens 600 Euro pro Monat erhalten.
  • Der Versicherte muss seinerseits volljährig und gesetzlich pflegeversichert sein. Zudem muss er einen monatlichen Versicherungsbeitrag von mindestens 10 Euro leisten, um den staatlichen Zuschuss zu bekommen.


Außerdem dürfen die „Pflege-Bahr-Tarife“ höchstens eine beitragspflichtige Wartezeit von fünf Jahren vorsehen. Bei manchen Anbietern sind die angebotenen Wartezeiten bereits deutlich kürzer oder entfallen bei Unfall ganz – ein Riesenvorteil.

Weitere Informationen (auch bundesweit):


Versicherungsbüro Torsten Quade
Versicherungskammer Bayern
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