Schule zu Ende! – Was nun?
Ausbildung und Beruf
Vor der Frage „Schule zu Ende! Erwachsen!?– Was nun?“ stehen irgendwann alle jungen Menschen. Es ist nicht immer leicht darauf eine Antwort zu finden, nur in wenigen Fällen wissen Jugendliche genau, was sie werden möchten und können. Bisweilen gibt es auch Einschränkungen, an denen nichts zu ändern ist. So wird z.B. ein junger Mann, der sehr stark fehlsichtig ist, nicht ohne weiteres Pilot werden können. Jemand mit einer Mehlstauballergie sollte sich eine Bäckerlehre gut überlegen.
Beste Voraussetzung für die Berufswahl sind die realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, Interessen und körperlichen Voraussetzungen. Ein Praktikum ist immer eine gute Hilfe, um festzustellen, ob der Wunschberuf auch den Vorstellungen entspricht. Die Arbeitsagentur bietet online (
www.arbeitsagentur.de) und auch vor Ort in den Berufsinformationszentren vielfältige Informationsmöglichkeiten (s. Linkliste am Ende dieses Artikels). Es ist in jedem Fall ratsam, den Rehaberater für Auszubildende der AA in Anspruch zu nehmen, er kennt die Hilfsmöglichkeiten vor Ort.
Grundsätzlich sollte im vorletzten Schuljahr vor dem angestrebten Abschluss der erste Kontakt zum zuständigen Berater bei der Arbeitsagentur aufgenommen werden, da eine Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz in der Regel mit dem Abschlusszeugnis dieses Schuljahres erfolgt. Dem angestrebten Abschluss entsprechend bieten sich unterschiedliche Ausbildungs- oder auch Weiterbildungsmöglichkeiten an, sei es die normale Ausbildung in einem Lehrberuf mit gleichzeitigem Besuch der Berufsschule (duale Ausbildung), die Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung an einer Berufsfachschule o.ä. oder die Aufnahme eines Studiums.
Jugendliche, die keinen geeigneten Ausbildungsplatz finden, denen die nötigen Qualifikationen für den gewünschten Beruf fehlen oder die noch nicht genau wissen, welcher Beruf zu ihnen passt, welcher Beruf mit ihrer chronischen Erkrankung vereinbar ist, können auf verschiedene Möglichkeiten zurückgreifen. Es gibt das Berufsgrundschuljahr, die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ), berufsvorbereitende Maßnahmen und vieles mehr.
Unter Berücksichtigung epilepsiespezifischer Faktoren ist gemeinsam mit den Fachkräften der Arbeitsagentur zu prüfen, welche Berufe in Frage kommen, ob zusätzliche Maßnahmen die Ausbildungsfähigkeit verbessern können oder ein bestimmter Berufswunsch grundsätzlich nicht möglich ist. Eine Hilfe bietet dabei die BG-Information 585 „Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften“ herausgegeben und anzufordern bei den Berufsgenossenschaften und unter
www.arbeitssicherheit.de.
Es gibt zahlreiche Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten für junge Menschen mit Epilepsie, die dem ungeübten Betrachter aufgrund der vielfältigen Zuständigkeiten oft verwirrend erscheinen oder gar nicht bekannt sind. In den Gegenden, in denen es psychosoziale Epilepsieberatungsstellen gibt (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen) kann man sich direkt an die Berater wenden. Sie kennen sich sowohl mit Epilepsie als auch mit den Gegebenheiten vor Ort bestens aus.
Hier ein paar Möglichkeiten:
Maßnahmen der Arbeitsagentur:
Arbeitserprobung
Dauer: max. 4 Wochen
Die Arbeitserprobung hilft, bei einem feststehenden Wunschberuf letzte Klarheit zu schaffen, ob man den Anforderungen des Berufs und der Aus- oder Weiterbildung gewachsen ist.
Abklärung der beruflichen Eignung
Dauer: max. 12 Wochen
Die Abklärung der beruflichen Eignung hilft, bei der Berufswahl zu einer sicheren Entscheidung zu kommen, und bietet die Möglichkeit, sich in mehreren Berufsfeldern zu erproben.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Dauer: 10 Monate, bei jungen Menschen mit Behinderung 11 Monate, bzw. 18 Monate
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen haben das Ziel, junge oder erwachsene Menschen auf die Anforderungen einer Berufsausbildung vorzubereiten, um ihnen den Einstieg in Ausbildung und Beruf zu erleichtern. Hierzu gibt es differenzierte Maßnahmen, um dem individuellen Förderbedarf gerecht zu werden. Zuständig für die Förderung ist in der Regel die Arbeitsagentur.
Dem Jugendlichen steht während der BvB ein Bildungsbegleiter zur Seite, der im Laufe der Maßnahme gemeinsam mit dem Jugendlichen und den Fachkräften einen Qualifizierungsplan erstellt und ggf. anpasst, den Fortgang der Qualifizierung kontrolliert und dokumentiert und für die Akquisition von Arbeits- und Ausbildungsstellen zuständig ist.
Das System der BvB ist durchlässig, d.h. zu jedem Zeitpunkt der Maßnahme kann der Übergang in eine andere Förderstufe, eine Übergangsqualifizierung, eine Ausbildung oder eine andere Rehamaßnahme erfolgen.
Ablauf einer BvB:
Bild: grafik-bvb-türkis.gif (nach einer Vorlage der Arbeitsagentur)
Eignungsanalyse: Einschätzung der individuellen Stärken und Schwächen
Grundstufe: Berufsorientierung/Berufswahl
Förderstufe: Berufliche Grundfertigkeiten
Übergangsqualifizierung: Berufs- und betriebsorientierte Qualifizierung
Die Kosten für eine BvB übernimmt in der Regel die zuständige AA, ebenfalls die Kosten für Internatsunterbringung, Sozial- und Krankenversicherung und das Ausbildungsgeld für den Jugendlichen. Sie wird in der Regel in einem Berufsbildungswerk durchgeführt. Die Berufsbildungswerke in Bethel (NRW) und Waiblingen (BW) haben sich auf anfallskranke junge Menschen spezialisiert. Es ist aber auch eine Unterbringung in einem wohnortnahen BBW möglich.

Bild: grafik bbw.gif (nach einer Vorlage der Arbeitsagentur)
Berufsbildungsbereich - Werkstatt für behinderte Menschen:
Die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet Personen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Schulabgängern steht der Berufsbildungsbereich der WfbM zur Verfügung, der die Aufgabe hat, junge Menschen so zu fördern, dass sie eine Tätigkeit in der WfbM oder auch auf dem freien Arbeitsmarkt aufnehmen können.
Die Klärung, ob die entsprechenden Voraussetzungen für die Aufnahme in eine WfbM vorliegen, obliegt einem Fachausschuss, dem Vertreter der WfbM, des überörtlichen Sozialhilfeträgers und der Arbeitsagentur angehören.
Personen, die auf Grund ihrer individuellen Situation nicht in einer WfbM zu beschäftigen sind, können in Tagesförderstätten betreut werden. 
Bild: grafik- WfbM.gif (nach einer Vorlage der Arbeitsagentur)
Studium:
Für die Beratung von Studenten mit einer Behinderung ist der Schwerbehindertenbeauftragte der Hochschule zuständig. Dort können z.B. Informationen über Ermäßigungen bei Studiengebühren oder Nachteilsausgleich bei Prüfungen eingeholt werden. Hilfreich ist auch die Broschüre "Studium und Behinderung" des Studentenwerks – anzufordern bei der Beratungsstelle (030 – 29 77 27 64 oder
studium-behinderung(a)studentenwerke.de) einzusehen unter
www.studentenwerke.de.
Weitere Hilfs- und Informationsmöglichkeiten:
Integrationsfachdienste
Integrationsfachdienste werden selten zur Betreuung von schwerbehinderten Schulabgängern herangezogen, sie haben den Auftrag der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen. Dazu gehört neben Beratung und praktischer Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit auch die psychosoziale Begleitung im Betrieb und die Unterstützung und Beratung jener Betriebe, die behinderte Menschen einstellen wollen bzw. schon beschäftigen.
www.integrationsaemter.de
Integrationsämter
Integrationsämter sind für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zuständig. Sie sind zuständig z.B. für behindertengerechte Betreuung, technische Hilfen oder Fortbildungen. Arbeitgeber können beim Integrationsamt z.B. die Finanzierung behindertengerechter Arbeits- und Ausbildungsplätzen beantragen ( finanzielle Hilfen).
www.integrationsaemter.de
Nachteilsausgleich (Recht/Schwerbehindertenrecht):
Nach Artikel 3 und Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lässt sich bei Vorliegen einer Behinderung ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen, Ausbildungen usw. herleiten. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und werden immer individuell vereinbart.
Mögliche Formen des Ausgleichs behinderungsbedingter Nachteile sind z.B. Zeitverlängerungen bei Prüfungen und Klausuren, Abänderungen oder Ersatz von Teilleistungen, soweit diese kein unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung sind.
Weiterführende Informationen im Buch „Nachteilsausgleich für behinderte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer - Handbuch mit Fallbeispielen und Erläuterungen für die Prüfungspraxis“ von Saskia Kuene/Claudia Frohnenberg (ISBN 3-7639-1026-3),
www.bibb.de unter dem Stichwort Publikationen.
JOB 4000
Ziele des Programms zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen: Förderung der Ausbildung behinderter Jugendlicher, um ihre betrieblichen Ausbildungschancen zu erhöhen, Verbesserung der Beschäftigungschancen behinderter Menschen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben, Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaft in Unternehmen, Betrieben und Dienststellen mittels Förderung betrieblicher Prävention durch Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Informationen:
www.jobs-ohne-barrieren.de
REHADAT
Ein kostenloses Informationsangebot für Menschen mit Behinderungen ist die Datenbank REHADAT des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Zentral abrufbar unter
www.rehadat.de und übersichtlich strukturiert finden Sie hier Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Literatur, Forschung, Recht, Adressen, Werkstätten und Seminare. Für Interessenten ohne Internetzugang wird REHADAT zweimal jährlich auf CD-ROM veröffentlicht.
Neu bei REHADAT ist das Informationsportal REHADAT-talentplus zum Thema Arbeitsleben und Behinderung (
www.talentplus.de). Das Portal gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern praxisorientiert Antworten auf viele Fragen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Buntgemischte Tipps und Links am Rande:
Bewerbung:
Bei der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz kann ein Jugendlicher mit einer Schwerbehinderung seine Bewerbungsunterlagen zusätzlich auch an den Schwerbehindertenvertreter des Betriebs schicken, um sich dessen Unterstützung bei der Bewerbung zu sichern.
Werkstattkosten
Lebt der Mensch mit Behinderung zu Hause und geht tagsüber in die Werkstatt, so braucht er sich aus seinem Vermögen nicht an den Werkstattkosten zu beteiligen. Die Eltern werden zu den Werkstattkosten nicht herangezogen.
Literatur zum Thema Rehabilitation:
Arbeit und berufliche Rehabilitation bei Epilepsie (z. Zt. vergriffen, Neuauflage in Vorbereitung), R. Thorbecke/ D. Janz/ U. Specht, 1995, Stiftung Michael, Münzkamp 5, 22339 Hamburg
Thorbecke, R., Specht, U. Berufliche Rehabilitation bei Epilepsie
MED SACH 101 (2005) No 1
www.epilepsystudents.com
Unter
www.epilepsystudents.com gibt es ein Diskussionsforum, in dem sich betroffene Studenten untereinander austauschen und informieren können. Voraussetzung zur Nutzung der Plattform ist jedoch eine kostenfreie Registrierung auf der entsprechenden Internetseite.
www.ausbildungberufchancen.de
www.gewinndurcheinstellung.de
Auf dieser Internetseite finden Sie Medien zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beratung, Förderung, Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung. Hier finden Sie Basisinformationen für den Beratungsalltag und Antworten auf Fragen zu Behinderungen, Maßnahmeangeboten, Förderbedingungen und Ansprechpartnern. Der Aufbau nach Behinderungsarten und Stichworten erleichtert den Zugang zu den Informationen.
www.machs-richtig.de
Internetseite der Arbeitsagentur auf der Jugendliche ihr eigenes Interessenprofil zusammenstellen können und in der Auswertung Vorschläge für entsprechenden Berufe erhalten.
www.berufenet.de
BERUFENET ermöglicht einen einfachen und schnellen Zugriff auf umfassende Informationen zu über 6.300 Berufen in Deutschland. Mit insgesamt ca. 210.000 Querverweisen zu anderen Informationssystemen (Stellen- und Bewerberbörsen, Bildungsdatenbanken, Rechtsquellen, Adressen und weiteren Medienangeboten) können zielgenau zusätzliche Informationen abgerufen werden.
Bilder: pixelio-Arbeitsplatz01.jpg
Quelle:
www.pixelio.de

