Versicherungen
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Privathaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung tritt ein für fahrlässiges und grob fahrlässiges Handeln, nicht aber bei Vorsatz oder bei Schäden aus „innerer Ursache“. Wer im Anfall – also „aus innerer Ursache“ - einen Schaden verursacht, handelt im Regelfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, d.h. die Versicherung ist auch nicht zur Leistung verpflichtet. Allerdings kann hier auch der Anfallskranke selber nicht zur Verantwortung gezogen werden - der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen (bitte gezielt bei der Versicherung nachfragen).
Kinder und Jugendliche, die geistig behindert sind und/oder der ständigen Betreuung im Sinne der gesetzlichen Regelung bedürfen, gelten als deliktunfähig und sind deshalb für Schäden nicht haftbar zu machen. Viele Versicherungen haben jedoch besondere Bedingungen für den Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder/Jugendliche in die Privat-Haftpflichtversicherung (auch hier gilt: gezielt bei der Versicherung nachfragen).
Falls Leistungen der Versicherung für während eines Anfalls entstandene Schäden und/oder bei Deliktunfähigkeit ausgeschlossen sind, kann eine freiwillige Absicherung z.B. über die Bruderhilfe (Adresse siehe unten) abgeschlossen werden.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung behandelt Menschen mit Epilepsie nicht anders als ihre übrigen Mitglieder (kein höherer Beitrag, voller Versicherungsschutz, voller Anspruch auf Heil- und Hilfsmittel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen).
Private Krankenversicherung: Durch die neuen Regelungen der Gesundheitsreform bietet jeder private Krankenversicherer seit 1.7.2007 einen Standardtarif an, der vergleichbare Leistungen vorsieht wie die gesetzliche Krankenversicherung. Private Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, alle berechtigten Personen aufzunehmen - für den Zugang zum „modifizierten Standardtarif“ gelten keine Altersbeschränkungen. Der aktuelle Gesundheitszustand des Antragstellers spielt für die Höhe des Beitrags keine Rolle, die Einordnung erfolgt nach Alter und Geschlecht. Auch bei Vorerkrankungen dürfen die Versicherungsunternehmen keine Risikozuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse vereinbaren. Weitere Informationen unter
www.die-gesundheitsreform.de.
Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist automatisch jeder Arbeitnehmer versichert - ob er gesund oder chronisch erkrankt ist, spielt dabei keine Rolle. Sie kommt auf für Schäden, die infolge eines Unfalls entstanden sind. Ein anfallsbedingter Unfall ist dann ein Betriebsunfall, wenn Umstände, die in der Natur des Arbeitsplatzes liegen, für die Folgen des Unfalls ursächlich waren (z.B. bei schnellen und ungeschützt rotierenden Maschinen). Ob ein Arbeitsplatz für einen epilepsiekranken Menschen ein erhöhtes Gefahrenrisiko birgt, sollte ein Neurologe/Betriebsarzt anhand der arbeitsmedizinischen “Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie“ (BGI 585 – zu bestellen unter www.arbeitssichererheit.de) entscheiden. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlen die Arbeitgeber.
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist auch für Menschen mit Epilepsie möglich, wenn die Erkrankung nicht als schweres Nervenleiden gilt oder eine dauernd vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht. Unfälle, die der Versicherte als Folge eines Anfalls erleidet, bleiben allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Unfallversicherung für Menschen mit Behinderung: Nach den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind „dauernd pflegebedürftige Personen sowie geistig behinderte Menschen" nicht versicherbar bzw. trotz Beitragszahlung nicht versichert. Die Versicherung Bruderhilfe (Adresse siehe unten) bietet eine Unfallversicherung an, die ausdrücklich für Menschen mit geistiger Behinderung Gültigkeit hat.
Lebensversicherung
Beim Abschluss einer Lebensversicherung sollte darauf geachtet werden, dass diese erst beantragt/abgeschlossen wird, wenn von ärztlicher Seite fundierte Aussagen über die Prognose der Erkrankung vorliegen, damit eine sachgemäße Prämienbemessung durchgeführt werden kann. Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und sorgfältig beantwortet werden, z.B. die Frage nach einer bestehenden Epilepsie. Bei falscher Beantwortung hat die Versicherung ein Leistungsverweigerungsrecht.
Berufunfähigkeitsversicherung
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt für Menschen mit Epilepsie, insbesondere solche jüngeren Alters, die eine Familie gründen oder sich beruflich selbständig machen wollen, eine große Schwierigkeit dar. Versicherungen lehnen in der Regel auch bei sehr guter Prognose Bewerber mit Epilepsie ab. Es ist jedoch dringend davon abzuraten, eine bestehende Epilepsie zu verschweigen oder falsche Angaben zu machen, da keine Zahlungsverpflichtung bei falschen Angaben bestehen. Personen mit Epilepsie, die auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sind, ist zu raten, sich – wenn seitens des Arztes eine gute Prognose bestätigt werden kann – bei einem Versicherungsmakler, der auch die Angebote auf dem europäischen Markt kennt, beraten zu lassen. Auf Grund der Erweiterung des Versicherungsmarktes im Rahmen der EU und der starken Konkurrenzsituation könnte sich die Situation für Menschen mit chronischen Erkrankungen verbessern.
Spezielle Versicherungsangebote
Verschiedene Möglichkeiten der privaten Absicherung (Rente, Grundfähigkeitsversicherung statt Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) können auch über die Deutsche Epilepsievereinigung (Adresse: Epilepsieorganisationen) abgeschlossen werden.
Für Menschen mit geistiger Behinderung bieten sowohl die Bruderhilfe als auch der Versicherungsdienst für Menschen mit Behinderung ein besonderes Paket an Versicherungsleistungen: Spezielle Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, Altersvorsorge für Menschen mit Behinderungen und Krankenzusatzversicherung.
Kontakt:
Bruderhilfe Pax Familienfürsorge
www.bruderhilfe.de
Versicherungsdienst für Menschen mit Behinderung
Ewald Hölscher
Waldstraße 19, 32105 Bad Salzuflen
Tel.: 05222-366560
Fax: 05222-366561
hoelscher(a)vdfmmb.de
www.vdfmmb.de
Ausführliche Hinweise gibt außerdem die Broschüre "Rechtsfragen bei Epilepsie" erhältlich bei der Stiftung Michael (Adresse: Epilepsieorganisationen).
Bild: pixelio-ordner-ppa01.jpg
Quelle:
www.pixelio.de

