Wechsel in eine neue Lebenssituation

 

Erwachsene Menschen mit Behinderung verlassen das Elternhaus


Der Weg ins Wohnheim – kurzer „Fahrplan“:

  • Einrichtung aussuchen.
  • Kind mitnehmen in die Heime der engeren Wahl.
  • Dort eine Probewohnen bzw. Kurzzeitpflege anstreben.
  • Mit der Zusage des Wohnheimes Antrag auf Kostenübernahme stellen. ==> ärztliche Unterlagen, Atteste von Kind und Eltern
  • Bei der Lebenshilfe München und sicherlich auch in jeder anderen Einrichtung muss natürlich das Wohnheim mit seinen Bewohner zu dem zukünftigen Bewohner passen.
  • Weitere Vorraussetzung ist der Hilfebedarf des behinderten Menschen. Nicht zu verwechseln mit der Pflegestufe. So kann es sein, dass in dem nahe gelegenen Wunschwohnheim gar keine Möglichkeit für eine fachgerechte Unterbringung besteht, aber ein anderes evtl. weiter entfernt gelegenes Wohnheim einen entsprechenden Platz anbietet. Hier mein Rat: Dann nehmen sie dort den Wohnheimplatz an – wir wohnen meist ja auch nicht um die Ecke unseres Elternhauses. Der Bedarf ihres Kindes ist ein ganz individueller und soll es bleiben!

 

Bei Ablehnung der Kostenübernahme

  • fristgerecht Widerspruch einlegen!!
  • bei nochmaliger Ablehnung==> Klage beim Sozialgericht



Margret Meyer-Brauns,
Elternberatung Lebenshilfe München


Kontaktadresse:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Stadt und Landkreis München

St.-Quirin-Straße 13 a, 81549 München
Tel. 089 – 693 47 117
Fax 089 – 693 47 182
E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailelternberatung(at)lebenshilfe-muenchen.de
Internet: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.lebenshilfe-muenchen.de