Wehrdienst/Zivildienst
Laut Gesetz sind Menschen mit Behinderung ab einem Grad von 50 (oder 30 bei gleichgestellten Menschen im Sinne des SGB IX) und mehr, sowohl vom Wehrdienst als auch vom Zivildienst befreit.
Existiert kein Behindertenausweis, genügt in der Regel ein Attest vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Klinik.
Bei einer gesicherten Epilepsie wird im Rahmen der musterungsärztlichen Untersuchung immer der Tauglichkeitsgrad „nicht wehrdienstfähig“ vergeben. Dies unabhängig davon, ob im EEG aktuell Veränderungen sichtbar sind oder nicht und wie lange bereits Anfallsfreiheit (mit oder ohne Medikation) besteht.
Auch eine freiwillige Verpflichtung bei der Bundeswehr ist aufgrund dieser Tatsachen nicht möglich!
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Freiwilliges Ökologisches Jahr ( FÖJ)
Das Freiwillige Soziale Jahr bzw. Freiwillige Ökologische Jahr ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren. Es dauert in der Regel 12 Monate (mindestens 6, höchstens 18 Monate).
Für das FSJ gibt es sehr viele meist überregionale Träger. Mögliche Einsatzbereiche sind vielfältig und alle sozial-karitativ oder gemeinnützig. Seit der Novellierung des FSJ-Gesetzes im Jahr 2002 wurden neue Einsatzbereiche geschaffen. Nunmehr ist es möglich, ein FSJ auch in den Bereichen Kultur, Sport und der Denkmalpflege zu absolvieren. Weitere Infos unter
www.pro-fsj.de.
FÖJ-Träger sind meist gemeinnützige Jugendorganisationen von Kirchen oder Umweltschutzverbänden. Als Einsatzstellen kommen gemeinnützige Einrichtungen in Frage, die in ihrer Arbeit ökologische Aspekte beachten und ihre vielseitigen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Bereichen vom praktischen Naturschutz über Umweltbildung bis hin zur Umweltforschung haben. Weitere Infos unter
www.foej.de.

