Absetzen der antikonvulsiven Medikation

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Nutzen und Risiken für Menschen mit Epilepsie

 

Hauptbestandteil der Behandlung von Epilepsien ist eine medikamentöse antikonvulsive Therapie. Während es unter Beachtung bestimmter Faktoren und Regeln vergleichsweise einfach ist zu entscheiden, wann der Zeitpunkt für den Beginn einer solchen Behandlung gekommen ist, ist es ungleich schwieriger zu entscheiden, ob und wenn ja, wann diese wieder beendet werden kann.

 

Die Frage, ob es aussichtsreich und sinnvoll ist, die antikonvulsive Medikation abzusetzen, kann von unterschiedlicher Seite gestellt werden: von Seiten des Patienten, der Angehörigen, des behandelnden Neurologen oder von Ärzten anderer Fachdisziplinen.

 

Um dieses Anliegen sinnvoll beantworten zu können, sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Zunächst stellt sich grundsätzlich die Frage, welche Vorteile und welche Nachteile aus einem Absetzversuch entstehen können, erst einmal unabhängig davon, wie erfolgversprechend er sein mag.

 

Ein Vorteil eines Absetzversuchs ist zunächst das Wegfallen realer und/oder möglicher Nebenwirkungen sowohl kurzfristiger als auch langfristiger Natur. Weiterhin erfordert die regelmäßige Medikamenteneinnahme Organisation und Disziplin des Patienten: So muss er den Medikamentenbestand im Auge behalten, sich rechtzeitig um neue Rezepte kümmern, die Medikamente in der Apotheke bestellen und abholen und bei Reisen bzw. auswärtigen Terminen Medikamente in ausreichender Menge mit sich führen. Durch diese Faktoren werden auch Menschen, die gut eingestellt lange anfallsfrei und im Alltag nicht eingeschränkt sind, immer wieder mit ihrer Erkrankung konfrontiert. Ein weiterer Vorteil eines Absetzversuchs ist die Kostenreduktion für das Gesundheitssystem sowie für den Patienten bei Zu-zahlungs- bzw. Aufzahlungspflicht.

 

In einzelnen Fällen hat die Medikamenteneinnahme zudem zur Folge, dass bestimmte Möglichkeiten beruflich oder bezüglich der Kraftfahreignung nicht bestehen. Die Einnahme einer antikonvulsiven Medikation schließt zum Beispiel die Kraftfahreignung für Gruppe-2-Fahrzeuge (= LKW und Fahrgastbeförderung) aus. Darüber hinaus dürfen bestimmte Hochrisikoberufe (u. a. mit Absturzgefahr) nicht ausgeübt werden. Diese Einschränkungen könnten nach einem erfolgreichen Absetzen der Medikamente und mehrjähriger Beobachtungszeit wegfallen.

 

Demgegenüber stehen mögliche Nachteile eines Absetzversuchs, die durch das damit verbundene erhöhte Risiko, erneut epileptische Anfälle zu erleiden, entstehen. Neben den unmittelbaren Risiken jedes epileptischen Anfalls, insbesondere jedes Grand mal-Anfalls (u. a. Sturz, Verletzung, Knochenbrüche, Ertrinken), aber auch dem Wiederauftreten als Status epilepticus oder dem plötzlichen unerwarteten Tod des Epilepsie-Patienten (Sudden Unexpected Death in Epilepsy Patients - SUDEP) besteht die Gefahr, trotz einer Wiedereinnahme der vorherigen antikonvulsiven Medikation nicht wieder anfallsfrei zu werden und (erneut) zahlreiche Behandlungsversuche zu durchlaufen, bis Anfallsfreiheit (hoffentlich) wieder erlangt wird. In seltenen Fällen kann diese nicht wieder erreicht werden. Das Wiederauftreten epileptischer Anfälle hat zudem sozialmedizinische Konsequenzen wie den vorübergehenden Verlust der Fahreignung, mögliche Einschränkungen der beruflichen Einsatzfähigkeit und die Gefahr einer Stigmatisierung im sozialen Umfeld, welches gerade bei anfallsfreien Patienten oft gar nichts von dessen Epilepsieerkrankung wusste.

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Diese Faktoren sollten, wenn es um das Für und Wider eines Absetzversuchs geht, zunächst ausführlich und umfassend zwischen Behandler und Patienten diskutiert werden. Es sollte von beiden Seiten konkret benannt und überlegt werden, welche Faktoren die tatsächlichen Beweggründe für den Wunsch sind, Medikamente abzusetzen und in welchem subjektiven und objektiven Verhältnis sie zu den in Kauf zu nehmenden Risiken stehen.

 

So stellt sich bei genauer Diskussion dieser Faktoren manchmal heraus, dass der Absetzwunsch auf einer diffusen Angst vor möglichen Langzeitfolgen einer langjährigen medikamentösen Therapie basiert, ohne dass die Therapie tatsächlich mit bemerkbaren Nebenwirkungen verbunden ist. Vorteil vor allem vieler modernerer Antikonvulsiva ist, dass Langzeitnebenwirkungen in Form von ungünstigen Auswirkungen auf Organe, Knochenstoffwechsel, Kognition u. a. gar nicht oder kaum zu erwarten sind. Wenn diese Sorge entkräftet werden kann, kann der Wunsch nach einem Absetzversuch in einigen Fällen bereits hinfällig sein.

Neben der Frage nach grundsätzlichen Vor- und Nachteilen sowie Beweggründen eines Medikamenten-Absetzversuchs sollte bestmöglich analysiert werden, wie hoch das individuelle Risiko erneuter epileptischer Anfälle einzuschätzen ist.

 

Grundsätzlich gilt, dass ein Absetzversuch dann sinnvoll ist, wenn die Epilepsie auslösende Ursache überwunden ist. Wann gilt eine Epilepsie also als „überwunden“? Relativ einfach ist dies bei bestimmten sogenannten „benignen“ (= gutartigen), altersabhängigen Epilepsiesyndromen, die nach Erreichen eines entsprechenden Alters als ausgeheilt angesehen werden dürfen, sofern die Diagnose korrekt gestellt wurde; dies gilt z. B. für die Rolando-Epilepsie. Neben diesen Fällen, die leider nur einen geringen Teil aller Erkrankungen ausmachen, wurde die Definition einer „überwundenen“ Epilepsie in den internationalen Leitlinien so formuliert, dass seit mindestens zehn Jahren keine Anfälle aufgetreten sind und seit mindestens fünf Jahren davon keine antikonvulsive Medikation mehr eingenommen wird. Diese Zeiträume wurden relativ willkürlich festgelegt. Zudem kann diese Definition aus naheliegenden Gründen nicht für eine Risikoeinschätzung vor Beendigung der Medikation herangezogen werden, da Patienten das Kriterium der Medikamentenfreiheit nicht erfüllen können, so lange sie die Medikation noch einnehmen.

 

Aktuelle hochwertige klinische Studien zum Absetzen von Antikonvulsiva liegen nicht vor und sind aufgrund ethischer Bedenken auch zukünftig nicht wirklich realisierbar. Zwei vorliegende ältere randomisierte Studien, davon eine doppelblind durchgeführt, um Effekte durch die Erwartungshaltung von Patient und Arzt zu minimieren, zeigen ein höheres Risiko für erneute Anfälle nach Beendigung der antikonvulsiven Medikation im Verhältnis zum Risiko eines Rezidivs    (= Wiederauftreten von Anfällen) bei Fortführung der Medikation: nach zwei Jahren 15 % zu 7 % (Lossius et al., 2008) bzw. 41 % zu 22 % (MRC, 1991). Schwierig ist, dass in den vorgelegten Untersuchungen verschiedenste Epilepsieformen eingeschlossen wurden, so dass die Ergebnisse in der individuellen Beratung nur sehr eingeschränkt verwertbar sind.

Vier mögliche Konstellationen der Medikamenteneinnahme und deren Notwendigkeit

Für die individuelle Einschätzung verbleiben somit nur retrospektive Untersuchungen von Patientengruppen, bei denen die Entscheidung für den Absetzversuch im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses getroffen und bei denen der Erfolg oder Misserfolg rückblickend berechnet und bewertet wurde.

 

Für die Risikoschätzung betrachten wir drei Patientengruppen separat:

  • Patienten mit genetischer Epilepsie (früher idiopathisch generalisierte Epilepsien)
  • Patienten nach epilepsiechirurgischer Behandlung
  • nicht operierte Patienten (ohne benigne Epilepsiesyndrome)

Bei Patienten mit genetisch determinierter Epilepsie ist insgesamt von einem hohen Rückfallrisiko auszugehen mit einem geringeren Risiko bei kindlicher und juveniler Absence-Epilepsie und einem hohen Risiko bei juveniler myoklonischer Epilepsie (JME) sowie Epilepsie mit generalisiert tonisch-klonischen Anfällen. Je nach Untersucher und Beobachtungsintervallen liegen die Anfallsrezidiv-Risiken nach Absetzen der Medikation vor allem bei JME sowie Epilepsie mit generalisiert tonisch-klonischen Anfällen bei 80-100 %. Als prognostisch ungünstige Faktoren wurden ein Alter >10 Jahren bei Beginn der Erkrankung, ein Alter >15 Jahren zum Zeitpunkt des Absetzens, eine kurze Behandlungsdauer (0-5 Jahre) bis zum Absetzen, die Verschlechterung des EEG-Befundes (Wiederauftreten epilepsietypischer Aktivität) während oder nach dem Absetzen, das Auftreten generalisiert tonisch-klonischer Anfälle mit oder ohne myoklonische Anfälle oder Absencen sowie das weibliche Geschlecht identifiziert (Pavlovic et al., 2011, Vorderwülbecke et al., 2019).

 

Nach einem epilepsiechirurgischen Eingriff erreichen viele Patienten Anfallsfreiheit. Unter der Vorstellung, dass die epilepsieauslösende Struktur entfernt oder Epilepsie erhaltende Netzwerke unterbrochen wurden, liegt das Absetzen der antikonvulsiven Medikation nahe. Die individuelle Beratung für oder gegen ein Absetzen muss die Ergebnisse der prächirurgischen Epilepsiediagnostik sowie den OP-Verlauf (OP-Ausmaß, mögliche Komplikationen) berücksichtigen.

Ziele mit dem Arzt gut und klar definieren, dann findet man seinen Weg
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Insgesamt zeigen Patienten mit Temporallappen-Epilepsie bessere Chancen, auch nach Absetzversuchen anfallsfrei zu bleiben. In Analysen von Patienten, die bei Temporallappen-Epilepsie operativ behandelt wurden, blieben 26-53 % von allen anfallsfrei ohne Medikation. Günstige Faktoren waren ein jüngeres Alter als 30 Jahre zum Zeitpunkt der Operation und ein Absetzbeginn mindestens   zehn Monate nach der Operation. Ungünstige Faktoren waren ein höheres Alter, eine längere Erkrankungsdauer, epilepsietypische Aktivität im postoperativen EEG, Anfälle, die postoperativ bereits vor der Reduktion auftraten, kein Nachweis einer Hippokampussklerose und eine Reduktion vor dem 10. postoperativen Monat. Wenn keiner dieser Risikofaktoren für Anfallsrezidive vorliegt, erscheint ein Reduktionsversuch nach Operation somit durchaus gerechtfertigt (Kim et al., 2005). Für Nicht-Temporallappen-Patienten sind die Ergebnisse schlechter: In einer Studie setzten nur 66 % postoperativ die Medikamente ab. Bei doch höherer Rezidivrate blieben nur 27 % aller operierten Patienten auch nach Absetzen der Medikation anfallsfrei. Ein höheres Anfallsrezidiv-Risiko hatten Patienten, deren MRT vor der Operation unauffällig war, die früh die Reduktion begannen, die vor Reduktion und nach der Operation bereits Anfälle hatten und die insgesamt länger krank gewesen waren (Park et al., 2010).

 

Bei Patienten, die nicht epilepsiechirurgisch behandelt wurden, sollte sich eine Risikoeinschätzung eigentlich daran orientieren, ob die Ursache der Epilepsie bekannt ist und wenn ja, was die Ursache ist. Hierzu gibt die Datenlage bisher aber keine ausreichenden Antworten. Die Zahlen, die zur Orientierung vorliegen, stammen aus Analysen, die zahlreiche Studien zusammenfassen und uneinheitliche Gruppen beinhalten. Anfallsrezidiv-Raten in Gruppen von nicht operierten Patienten lagen zwischen 12 % und 66 % (Braun et al.). Die Rückfallraten hängen stark von der Nachbeobachtungsdauer ab. So kam es in einer großen Untersuchung von mehr als 1.700 nicht operierten Patienten bei insgesamt 46 % erneut zu Anfällen. Nach einem Jahr erlitten 25 % wieder epileptische Anfälle, nach zwei Jahren 37 % und nach sieben Jahren 50 %. Als Prädiktoren für das Wiederauftreten epileptischer Anfälle wurden eine lange Krankheitsdauer bis zum Erreichen von Anfallsfreiheit, ein kurzes anfallsfreies Intervall vor Reduktion, das Auftreten von 10 oder mehr Anfällen vor Reduktionsbeginn, der Nachweis epilepsiespezifischer Aktivität im EEG vor Reduktion, ein höheres Alter bei Erstmanifestation der Erkrankung, das Auftreten von Fieberkrämpfen, das Vorliegen einer Entwicklungsverzögerung (IQ = 70), die Anzahl eingenommener Antikonvulsiva, das weibliche Geschlecht, eine positive Familienanamnese und das Auftreten fokaler Anfälle identifiziert. Anhand dieser Faktoren wurde ein Risiko-Kalkulator für das Absetzen von Antikonvulsiva entwickelt (Lamberink et al., 2017; Lamberink et al., 2018).

 

Durch Studiendaten gestützte Algorithmen zur Abdosierungsgeschwindigkeit liegen nicht vor, ein langsames Absetzten wird empfohlen.

 

Neben der möglichst genauen Risikoschätzung erneuter epileptischer Anfälle sind Informationen dazu wichtig, wie die Chancen auf eine erneute Anfallsfreiheit nach Wiederaufnahme der antikonvulsiven Medikation sind, auch hierzu ist die Datenlage uneinheitlich. Je nach Analyse werden zwischen 76 % und 95 % der Patienten wieder anfallsfrei. Insgesamt ist erneute Anfallsfreiheit schwerer zu erreichen, wenn Anfallskontrolle initial schwierig zu erreichen war, die anfallsfreie Zeit kürzer war oder fokale Anfälle nach Absetzen der Medikation auftraten (Lamberink et al., 2017).

Ein Absetzversuch muss gut geplant werden, da er sich auch auf die Fahreignung auswirkt
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Abschließend ist festzuhalten, dass Absetzversuche antikonvulsiver Medikamente bei anfallsfreien Patienten immer gemeinsam sorgfältig überlegt und geplant werden sollten. Von selbstständigem, unbegleitetem Absetzen wird dringend abgeraten, um unnötige Risiken zu meiden. Eine Information des Umfelds bei Absetzversuch ist sinnvoll, um eine entsprechende Bereitschaft und Aufmerksamkeit der möglichen Ersthelfer zu installieren. Sollte der Patient sich für einen Absetzversuch entscheiden, bedarf es zusätzlich auch einer genauen zeitlichen Planung, wann der Absetzversuch begonnen wird. Zum einen kann ein Anfallsrezidiv auch schulische und berufliche Konsequenzen haben, zum anderen bestehen während der Reduktion und der ersten drei Monate ohne Antikonvulsiva keine Fahreignung. Weiterhin kann der Zeitraum des Absetzens der Antikonvulsiva ggf. Einschränkungen der Einsatzfähigkeit am Arbeitsplatz bedingen.

 

Randi von Wrede

Susanna Moskau-Hartmann

R. von Wrede
Bilder: © Uniklinik Bonn
S. Moskau-Hartmann

Kontakt:

Dr. Randi von Wrede,

geschäftsführende OÄ

Dr. Susanna Moskau-Hartmann, OÄ Fachärztinnen für Neurologie

Klinik und Poliklinik für Epileptologie

Universitätsklinikum Bonn

Venusberg Campus

53127 Bonn

susanna.moskau(at)ukb.uni-bonn.de

www.epileptologie-bonn.de

 

 

Literatur:

 

Kim YD, Heo K, Park SC, Huh K, Chang JW, Choi JU, Chung SS, Lee BI., 2005. Antiepileptic drug withdrawal after successful surgery for intractable temporal lobe epilepsy. Epilepsia 46, 251-257.

 

Lamberink, H.J., Otte, W.M., Geerts, A.T., Pavlovic, M., Ramos-Lizana, J., Marson, A.G., Overweg, J., Sauma, L., Specchio, L.M., Tennison, M., Cardoso, T.M.O., Shinnar, S., Schmidt, D., Geleijns, K., Braun, K.P.J., 2017. Individualised prediction model of seizure recurrence and long-term outcomes after withdrawal of antiepileptic drugs in seizure-free patients: a systematic review and individual participant data meta-analysis. Lancet Neurol 16, 523–531. https://doi.org/10.1016/S1474-4422(17)30114-X

 

Lamberink HJ, Boshuisen K, Otte WM, Geleijns K, Braun KPJ; TimeToStop Study Group. Individualized prediction of seizure relapse and outcomes following antiepileptic drug withdrawal after pediatric epilepsy surgery. Epilepsia. 2018;59(3):e28-e33. https://doi.org/10.1111/epi.14020

 

Lossius, M.I., Hessen, E., Mowinckel, P., Stavem, K., Erikssen, J., Gulbrandsen, P., Gjerstad, L., 2008. Consequences of antiepileptic drug withdrawal: a randomized, double-blind study (Akershus Study). Epilepsia 49, 455–463. https://doi.org/10.1111/j.1528-1167.2007.01323.x

 

MRC, 1991. Randomized study of antiepileptic drug withdrawal in patients in remission of epilepsy. Medical Research Council Antiepileptic Drug Withdrawal Study Group. Lancet 337, 1175–80.

 

Park KI, Lee SK, Chu K, Jung KH, Bae EK, Kim JS, Lee JJ, Lee SY, Chung CK. 2010. Withdrawal of antiepileptic drugs after neocortical epilepsy surgery. Ann Neurol. 67, 230-238.

 

Pavlovic M, Jovic N, Pekmezovic T., 2011. Antiepileptic drugs withdrawal in patients with idiopathic generalized epilepsy. Seizure 20, 520-525.

 

Vorderwülbecke, B.J., Kirschbaum, A., Merkle, H., Senf, P., Holtkamp, M., 2019. Discontinuing antiepileptic drugs in long ‑ standing idiopathic generalised epilepsy. J. Neurol. 266, 2554–2559. https://doi.org/10.1007/s00415-019-0945