Autofahren im Ausland

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Beratung von Menschen mit Epilepsie hinsichtlich ihrer Kraftfahreignung

 

In der Beratung von Menschen mit Epilepsie hinsichtlich ihrer Kraftfahreignung muss beachtet werden, dass jeweils die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Landes gelten, in dem gefahren wird.

 

Dies betrifft für Österreich und die Schweiz insbesondere Patienten mit einer beginnenden Epilepsie und Anfallsrezidiven nach langjähriger Anfallsfreiheit, darüber hinaus auch bislang anfallsfreie Patienten mit einem hohen Risiko des Auftretens von Anfällen. Die Bestimmungen für diese Patientengruppen unterscheiden sich von denen in Deutschland.

Für andere europäische Länder ist den Patienten dringend zu raten, sich über die jeweils aktuellen Bestimmungen vor Fahrtantritt zu informieren. Ein Fahrer mit Epilepsie, der in Deutschland die Voraussetzungen für einen Führerschein der Gruppe 1 erfüllte, hatte 2017 in Polen, wo für Gruppe 1 im Gegensatz zu Deutschland eine zweijährige Karenzfrist galt, einen Unfall. Ihm wurde sein Führerschein entzogen und gegen ihn ein Verfahren vor einem polnischen Gericht eröffnet.

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Leider gibt es bisher keine Internetseite, von der die Regelungen in den einzelnen Ländern abgerufen werden könnten. Den Betroffenen ist deshalb zu raten, die aktuellen Regelungen jeweils bei den Sektionen der internationalen Liga gegen Epilepsie der Länder, in die sie reisen wollen, zu erfragen (www.ilae.org/regions-and-countries).

 

Ärzte sind nicht verpflichtet, ausländische Bestimmungen im Detail zu kennen, müssen Patienten aber zur Vermeidung von Haftungsrisiken zumindest bei entsprechenden Nachfragen über die Tatsache unterschiedlicher Regelungen informieren und ihnen unbedingt dazu raten, sich entsprechend zu erkundigen.

 

Quelle: Günter Krämer und Rupprecht Thorbecke,

DGfE-Newsletter 70/Januar 2018,

www.dgfe.info

 

Weitere Infos:

 

Unterstützung und Beratung zum Thema Autofahren und Führerschein bieten auch die spezialisierten Epilepsie-Beratungsstellen in Deutschland - siehe:

 

www.epikurier.de → Sonderausgabe Info-Wegweiser → Beratungsstellen

 

Hinweise zum Thema Führerschein:

 

www.epikurier.deServices → Führerschein