Beschleunigte Gewährung von Hilfsmitteln

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Erfolg des Aktionsbündnisses für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung

Nach fast 5 Jahren engagierter Informationsarbeit wurde aus der Petition von Dr. Carmen Lechleuthner vom Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil -und Hilfsmittelversorgung eine Gesetzesänderung, die seit März 2025 gilt. Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde um einen Absatz (§ 33 SGB V Absatz 5c) erweitert:

 

Hilfsmittel-Verordnungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) oder Medizinischen Zentren für Erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) behandelt werden, gelten als medizinisch notwendig, und sollen daher beschleunigt, unbürokratisch und ressourcensparend vonstattengehen.

 

Ziel des Gesetzgebers war eine zeit- und bedarfsgerechte Hilfsmittel-Versorgung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen. Sie bietet für alle Beteiligten einen erheblichen Bürokratieabbau.

Auf der Internetseite von rehaKIND e. V., der Internationalen Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation, steht ein hilfreiches PDF-Dokument mit dem Titel

Hilfsmittel bedarfsgerecht und zeitnah bekommen!

Was § 33 Abs. 5c SGB V für Familien, SPZ, MZEB und Krankenkassen bedeutet

https://rehakind.com/wp-content/uploads/2025/12/Hilfsmittel_leichter_bekommen_ok-01.12.25.pdf


zur Verfügung, in dem beschrieben wird, wie alle beteiligten Akteure bei der Hilfsmittelversorgung ressourcenschonend und effizient miteinander die benötigten Informationen austauschen, um im Sinne des Gesetzgebers die richtigen Hilfsmittel zum richtigen Zeitpunkt und ohne bürokratische Belastungen zu den Menschen zu bringen, die sie benötigen.