Cannabidiol in Nahrungsmitteln

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„Die Überwachungsbehörden der Bundesländer laufen hinterher“

CBD ist die Abkürzung für Cannabidiol, einer Substanz der weiblichen Hanfpflanze Cannabis sativa L. Kaufen lässt sie sich nicht nur in Form von Ölen und Tabletten, sondern auch als Kaugummi, Schokolade und Gummibären. Das Geschäft mit CBD boomt. Bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) erkundigen sich immer mehr Menschen nach der Wirkung von CBD und erhoffen sich von der Substanz zum Teil „spektakuläre Wirkungen“, berichtet Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der UPD.

Doch ist die Substanz tatsächlich so ein Wundermittel? Gibt es problematische Nebenwirkungen – und ist der Kauf solcher CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmittel überhaupt legal? Tatsache ist: Die Überwachungsbehörden der Länder können nicht alle Produkte überprüfen, die sich derzeit auf dem Markt befinden, und die Rechtslage ist kompliziert.

CBD ist als Arzneimittel verschreibungspflichtig

Tatsächlich bestätigt eine umfassende Übersichtsarbeit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018, dass CBD zahlreiche therapeutische Eigenschaften hat, die etwa bei der Behandlung von Epilepsie, Schwindel, Schlafstörungen und Angstzuständen helfen könnten. „Denn CBD wirkt über verschiedene Rezeptoren oder andere biologische Mechanismen im menschlichen Körper und kann damit unseren Stoffwechsel sowie unser Immunsystem beeinflussen“, erklärt der Pharmakologe Gerd Glaeske von der Universität Bremen, der auch Mitglied des Beirats von MedWatch ist.

In den USA und Europa ist das CBD-haltige Arzneimittel Epidiolex des Herstellers GW Pharmaceutical zur Behandlung von Kindern mit Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom zugelassen, zwei schweren Formen von Epilepsie. Auch Pharmafirmen wie Zynerba Pharmaceuticals oder Echo Pharmaceuticals versuchen derzeit, Medikamente mit CBD zu entwickeln. Denn anders als das ebenfalls im Hanf vorkommende Tetrahydrocannabinol (THC) macht CBD laut Angaben der WHO weder „high“ noch abhängig.


Das hört sich vielversprechend an, doch darf man nicht vergessen, dass sich die CBD-Forschung bislang noch am Anfang befindet. Viele Studien zu CBD basieren zudem auf Tiermodellen oder Versuchen an Zellkulturen, deren Ergebnisse sich nicht einfach auf den Menschen übertragen lassen. Um zu überprüfen, ob CBD, und wenn in welcher Dosierung, tatsächlich gegen Erkrankungen hilft, braucht es daher weitere klinische Studien am Menschen.


Seit Oktober 2016 steht die Substanz ganz offiziell in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Das heißt: Als Arzneimittel gibt es CBD nur auf Rezept.

 

Verkauf der „neuartigen“ CBD-haltigen Lebensmittel ist illegal

Doch warum dürfen Drogeriemärkte oder Onlineshops CBD in Form von Ölen und Schokolade verkaufen, ohne dass die Wirkmechanismen der Substanz genau erforscht sind und obwohl sie in Deutschland verschreibungspflichtig ist? Eine Frage, auf die es gleich mehrere Antworten gibt.

Antwort Nummer eins: „Die Verschreibungspflicht“, erklärt Annekathrin Schrödl von der UPD, „bezieht sich nur auf bereits zugelassene Medikamente.“ Der Verkauf CBD-haltiger Medikamente außerhalb der Apotheke ist demnach strafbar. Die Öle, Schokoladentafeln und Kaugummis mit CBD, die derzeit auf dem Markt sind, werden von den Herstellern jedoch meist als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht. Die Entscheidung, ob diese verkehrsfähig sind, treffen die Länder. Sie entscheiden auch, ob ein CBD-Präparat als Lebensmittel oder Medikament einzustufen ist, scheinen aber mit dieser Aufgabe überfordert zu sein.


Antwort Nummer zwei: Grundvoraussetzung, dass ein hanfhaltiges Lebensmittel in Deutschland verkauft werden darf, ist laut Betäubungsmittelgesetz, dass die verarbeiteten Cannabis-Pflanzen aus dem Anbau eines Landes der Europäischen Union (EU) mit zertifiziertem Saatgut stammen und ihr Gehalt an THC die Grenze von 0,2 % nicht übersteigt. Laut Novel Food-Verordnung der Europäischen Union gelten CBD-haltige Lebensmittel zudem als so genannte „neuartige Lebensmittel“: Bevor sie für den Verkauf zugelassen werden, muss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sie auf ihre Sicherheit überprüfen. Als „neuartig“ definiert die Verordnung alle Lebensmittel, die vor dem 15.05.1997 nicht in „nennenswertem Umfang“ in der EU für den „menschlichen Verzehr“ verwendet wurden. Ausgenommen von dieser Regel sind Lebensmittel, die aus Hanf gewonnen werden und daher natürlicherweise CBD enthalten, und bereits vor dem Stichtag des 15.05.1997 häufig in Ländern der EU verkauft und konsumiert wurden. Dazu zählen etwa Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl sowie fettfreies Hanfsamenprotein.

 

Dass es für den Verkauf von mit CBD-angereicherten Lebensmitteln eine Genehmigung der EFSA braucht, scheinen die Hersteller und Verkäufer allerdings zu ignorieren. Denn ein Antrag auf Zulassung wurde nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bislang von keinem einzigen Hersteller gestellt. Laut BVL sind CBD-haltige Lebensmittel in Deutschland daher nicht verkehrsfähig.

Lebensmittelüberwachung funktioniert nicht ausreichend

Und genau hier liegt das Problem: Die Überwachungsbehörden können nicht jedes Produkt prüfen, das sich derzeit auf dem Markt befindet. Die Untersuchungen erfolgen „stichprobenartig“ und „risikoorientiert“. Damit die Lebensmittelbehörden ein Produkt überprüfen, muss also der Verdacht bestehen, dass es die Gesundheit der Konsumenten akut gefährdet. Liegt dieser Verdacht nicht vor, entscheidet offenbar der Zufall. In den Ländern ist außerdem nicht eine zentrale Behörde für die Lebensmittelüberwachung verantwortlich, sondern es gibt in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine für diese Aufgabe zuständige Institution.

Im Bundesland Hessen sind beispielsweise 26 Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Überprüfung zuständig und im Bundesland Berlin hat nahezu jeder der zwölf Bezirke ein eigenes Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt. Gesundheitswissenschaftler Glaeske sieht in dieser föderalen Struktur ein Verbraucherschutz-Problem. Denn dadurch, dass jeder einzelne Landkreis beziehungsweise jeder einzelne Bezirk seine eigenen Prioritäten setze, gäbe es kein einheitliches Vorgehen. „Allein die Tatsache, dass CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel weiterhin so zahlreich angeboten werden, zeigt, dass die Lebensmittelüberwachung nicht ausreichend funktioniert“, kritisiert Glaeske.

Dass die Kontrolle CBD-haltiger Lebensmitteln bei den Behörden nicht auf Platz eins der Prioritätenliste steht, liegt vermutlich auch daran, dass bislang keine Fälle bekannt sind, in denen ihr Konsum die Gesundheit eines Menschen akut gefährdet hätte.

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Viele der Produkte enthalten zu viel THC

Viele der im Internet angebotenen Nahrungsergänzungsmittel werden zudem im Ausland produziert und sind nicht immer so dosiert, wie die Produktbeschreibung angibt. Dies zeigt eine Untersuchung der University of Pennsylvania aus dem Jahr 2017. Um herauszufinden, wie sicher im Internet verkaufte CBD-Produkte sind, haben die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen 84 CBD-haltige Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel von 31 verschiedenen Unternehmen analysiert.

Das Ergebnis: Gut zwei von fünf Produkten waren unterdosiert und rund jedes vierte überdosiert. In 18 Fällen wurde sogar eine THC-Dosis gefunden, die eine Vergiftung verursachen könnte. Auch in Bayern muss sich nun ein Online-Shop-Betreiber vor Gericht verantworten, weil das CBD-Öl, das er verkaufte, mehr THC enthielt, als es das Betäubungsgesetz erlaubt.

Susanne Weg-Remers vom Krebsinformationsdienst (KID) rät Patienten und Patientinnen auf Nachfrage von MedWatch deshalb, die Einnahme CBD-haltiger Präparate immer mit dem behandelnden Arzt oder Ärztin abzusprechen und sie sich als Arzneimittel verschreiben zu lassen. So spare man nicht nur die 30 bis 50 Euro, die manche Produkte kosten, sondern gehe auch sicher, dass das Produkt wirklich die Inhaltsstoffe enthalte, die auf der Verpackung ermerkt sind.

Stella Marie Hombach, MedWatch

gekürzt von Doris Wittig-Moßner