Cannabidiol-Zubereitung aus der Apotheke

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Es gibt immer wieder Diskussionen und Auseinandersetzungen, ob Patienten vor der Verordnung eines cannabidiolhaltigen Arzneimittels, das in der Apotheke speziell für sie hergestellt wird, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Einzelfallentscheidung für die Kostenübernahme stellen müssen oder nicht.

Seit 01.10.2016 ist der Wirkstoff Cannabidiol in der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV), Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1 und § 5), Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nr. 1, als verschreibungspflichtig aufgeführt. Er fällt, anders als Dronabinol, nicht unter die Betäubungsmittelverordnung, eine Zubereitung mit Cannabidiol kann also auf einem normalen rosa Rezept verordnet werden.

Rezepturarzneimittel werden vom Apotheker speziell für einen Patienten hergestellt, das kann z. B. eine antibiotikahaltige Salbe vom Hautarzt sein oder ein Chemotherapeutikum für die Krebsbehandlung. Solche Medikamente sind nicht zulassungspflichtig, da sie individuell für einen Patienten zubereitet werden. Rezepturen mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneistoffen können für Erwachsene nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.

Anders sieht das bei einem Rezepturarzneimittel mit verschreibungspflichtigen Wirkstoffen (z. B. Cannabidiol) aus. Solch eine Zubereitung kann grundsätzlich vom behandelnden Arzt zu Lasten der GKV verordnet werden, da der Wirkstoff verschreibungspflichtig ist. Probleme können lediglich bei einer Prüfung der Plausibilität der Verordnung durch den Medizinischen Dienst entstehen, d. h. wenn die ICD-10 Ziffer der Diagnose nicht mit dem Anwendungsbereich des verschreibungspflichtigen Wirkstoffs übereinstimmt, was bei Patienten mit einer therapieresistenten Epilepsie nicht der Fall ist.

Aus dem Vortrag von Prof. Dr. Martin Hug beim 1. Internationalen Cannabidiol-Workshop im Februar 2019 am Neurozentrum Freiburg zusammengefasst von Susanne Fey, Wuppertal