Grünes Rezept

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Kostenerstattung auch bei rezeptfreien Arzneimitteln aus der Apotheke

 

Ärzte können ihren Patienten rezeptfreie Arzneimittel empfehlen, indem sie ein Grünes Rezept benutzen. Dem Patienten signalisiert eine Empfehlung auf dem Grünen Rezept, dass der Arzt die Anwendung des Arzneimittels aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet.

 

Damit besteht die Möglichkeit, die Kostenerstattung solcher Medikamente bei der Krankenkasse zu beantragen. Allerdings ist dies von Kasse zu Kasse unterschiedlich geregelt, d. h. man sollte sich vorab genau erkundigen, welche dieser sogenannten OTC-Präparate (OTC = over the counter = freiverkäuflich) als Satzungsleistung angeboten werden und zu welchen Bedingungen (Eigenanteil, Obergrenze etc.).

 

Falls keine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt, kann das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke bei der Einkommenssteuererklärung des Patienten als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden.

 

Eine Liste derjenigen Krankenkassen, die OTC-Arzneimittel erstatten, ist auf der Seite der Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände zu finden:

www.abda.de

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Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. - ist die Spitzenorganisation der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland. Sie vertritt die Interessen des pharmazeutischen Heilberufs in Politik und Gesellschaft und setzt sich für eine einheitliche, hochwertige und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland ein. Ihre Mitglieder sind die jeweils siebzehn Apothekerkammern und Apothekerverbände der Länder.

 

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