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Sturz aufgrund epileptischen Anfalls stellt keinen Arbeitsunfall dar. Fehlende Kausalität zwischen Arbeitstätigkeit und Sturz.
Stürzt ein Arbeitnehmer während der Arbeit aufgrund eines epileptischen Anfalls, so stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Es fehlt an der Kausalität zwischen Arbeitstätigkeit und Sturz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Landshut hervor (Urteil vom 27.02.2017, S 13 U 133/15).
In dem zugrunde liegenden Fall stürzte im Mai 2014 ein Müllwerker aufgrund eines epileptischen Anfalls vom Trittbrett des Müllautos und verletzte sich schwer. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob dieses Ereignis einen Arbeitsunfall darstellt.
Kein Arbeitsunfall bei Sturz wegen epileptischen Anfalls
Das Sozialgericht Landshut entschied, dass der Sturz des Arbeitnehmers aufgrund des epileptischen Anfalls keinen Arbeitsunfall darstelle. Zwar habe sich der Sturz während der Arbeitszeit ereignet. Jedoch fehle es an der Unfallkausalität.
Nach Ansicht des Sozialgerichts habe es an der Kausalität zwischen der mit der versicherten Tätigkeit im inneren Zusammenhang stehenden Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis gefehlt. Denn die wesentliche Ursache des Sturzes sei der epileptische Anfall und damit eine innere Ursache gewesen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die versicherte Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Sturz geleistet habe. Es sei nicht ersichtlich, dass sich ein besonderes Risiko des Arbeitsortes verwirklicht habe.
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