Lieferengpass – was tun?

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Seit geraumer Zeit nimmt die Zahl der Nachrichten über Lieferengpässe bei Medikamenten scheinbar exponentiell zu. Lokalanästhetika fehlen, also muss der Patient eine risikoreichere Vollnarkose bekommen, Blutdrucksenker sind nicht lieferbar, auch Antiepileptika sind mehr und mehr davon betroffen. Es gibt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zwar eine Liste mit den gemeldeten Lieferengpässen, aber die basiert auf freiwilligen Angaben der pharmazeutischen Unternehmer, eine Meldepflicht besteht nicht.

„Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich 2 Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann.“, so lautet die Definition des BfArM.

Auch wenn es manchmal möglich ist, auf wirkstoffgleiche Präparate anderer Hersteller auszuweichen, so kann ein unvermittelter Wechsel auf ein anderes Medikament den Patienten stark verunsichern. Vor allem bei anfallsfreien Betroffenen ist immer ein Restrisiko erneuter Anfälle in Betracht zu ziehen.

 

Aber was, wenn es keine Alternative gibt, wie z. B. bei Frisium®, Wirkstoff Clobazam? Wenn niemand weiß, wann das Medikament wieder erhältlich sein wird. Wenn weder Fachärzte, noch Krankenhäuser oder Apotheken informiert sind? Von den Patienten ganz zu schweigen, die solche Informationen oft erst als Letzte erfahren.

Da werden Restbestände über Facebook getauscht, ellenlange Diskussionen geführt und unter den Betroffenen, die das Medikament zum (Über-)Leben brauchen, bricht Panik aus. Der Hersteller antwortet, wenn überhaupt, auf Anfragen pauschal, zuletzt läuft eine Ansage vom Band bei der Hotline. Auf der Internetseite findet sich kein einziger Hinweis auf Lieferengpässe, von Informationen zu Härtefallregelungen ganz zu schweigen. Die Meldung an das BfArM erfolgt mit Monaten Verspätung (erste Lieferprobleme wurden schon Anfang des Jahres bekannt, die Meldung passierte erst Ende Mai), angekündigte Liefertermine werden wieder und wieder verschoben…

Aus Sicht der Betroffenen ist dieses Vorgehen unhaltbar und unverantwortlich!

Wir fordern, bei den gesetzlichen Regelungen nachzubessern und eine Melde- und Informationspflicht (auch für Patientenverbände) einzuführen und bei Medikamenten wie Frisium®, für die es keine Alternativen gibt, eine Bevorratungspflicht einzuführen, so dass der durchschnittliche Verbrauch für mindestens sechs Monate gedeckt ist.

Vielleicht ist die Zeit reif für eine neue Epilepsie-Petition?

Susanne Fey, Wuppertal