Mit dem Taxi zum Arzt

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Für Pflegebedürftige jetzt automatisch bewilligt

 

Pflegebedürftige benötigen für Taxifahrten zum Arzt seit dem am 01.01. 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse mehr.

 

Die einfachere Taxi-Regelung gilt für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, die teils regelmäßig von zuhause oder aus dem Pflegeheim zum Arzt fahren müssen. Die Kosten wurden von der Kasse in der Vergangenheit nur mit vorheriger Genehmigung übernommen. Diese gilt jetzt künftig automatisch als erteilt, wenn einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

 

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H
  • Pflegegrad 3 und erhebliche Mobilitätseinschränkungen
  • Pflegegrad 4 oder 5

 

Doris Wittig-Moßner, Nürnberg