Neu in Bayern:

Landespflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2

Quelle: © pixabay.com

Alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 oder höher, Kinder und Erwachsene, können ab sofort das sogenannte Landespflegegeld beantragen. Es beträgt 1.000 Euro pro Jahr und wird als Gesamtbetrag ausgezahlt. Das Geld kann frei verwendet werden und wird auch nicht als Einkommen beim Kindergeld angerechnet.

  • Anspruch haben Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Ob die Pflege zu Hause oder im Heim erfolgt, spielt keine Rolle.
  • Antragsfrist ist der 31.12.2018.
  • Antragsformulare sind hier zu finden: www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf
  • Formulare gibt es auch bei den Finanzämtern, Landratsämtern oder beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
  • Für 2018 geht der Antrag per Post an: Landespflegegeldstelle, 81050 München.

Weitere wichtige Hinweise z. B. zu Anträgen durch Betreuerinnen und Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte und zu erforderlichen Unterlagen sind auf der entsprechenden Internetseite zu finden: www.landespflegegeld.bayern.de

 

Auch in anderen Bundesländern gibt es zusätzliche Leistungen aus Landesmitteln für schwerbehinderte Menschen, ob sie nun Landespflegegeld, Blinden- und/oder Gehörlosengeld heißen. Einen Überblick über mögliche Unterstützungsleistungen und die Voraussetzungen für den Antrag finden Sie hier:

www.altenpflege-hilfe.net

-> Stichwortsuche: Landespflegegeld