Teilrente bei Pflegepersonen

Der Verzicht auf die Vollrente kann sich für Pflegepersonen rechnen
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Verzicht auf Vollrente kann Vorteile bringen

 

Menschen, die sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, d. h. es werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Diese enden, wenn die Pflegeperson die sogenannte Alters-Vollrente (Rente ohne Abzüge) bezieht.

 

Pflegende können jedoch erwirken, dass die Pflegekasse auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Wenn sie auf ein Prozent der Vollrente verzichten und nur eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent in Anspruch nehmen, leistet die Pflegekasse die Beiträge an die Rentenversicherung weiter. Vorteil: Die Höhe der Rente kann immer noch steigen.

 

 

In vielen Fällen (aber nicht in allen!) lohnt sich der Verzicht auf die Vollrente und die Wahl einer Teilrente. Vor der Entscheidung sollte man sich deshalb entsprechend beraten lassen.