Antiepileptika und ärztliches Budget

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat auf ihrer Internetseite die neue Vereinbarung über Arzneimittelrichtgrößen für das Jahr 2005 veröffentlicht. Als Arzneimittelrichtgröße wird der Betrag bezeichnet, der einem Arzt rein rechnerisch pro Patient für Medikamente zur Verfügung steht.

Nach dieser Vereinbarung werden Antiepileptika im Bereich der KVNO nicht dem normalen ärztlichen Budget zugerechnet. Sie gelten wie z. B. die Insulintherapie oder die Schizophrenietherapie mit atypischen Neuroleptika als "Praxisbesonderheiten". Solche Praxisbesonderheiten kann der Arzt bei der Abrechnung geltend machen um nicht in Regreß genommen zu werden.

Quelle: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.kvno.de/presse/meld2004/rigr2005.html