Auflösung der Versorgungsämter NRW
Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Angelika Gemkow, zur Auflösung der Versorgungsämter in NRW:
„Ab dem 2. Januar 2008 wird eine Hotline alle Bürgerinnen und Bürger über die neuen kommunalen Behördenzuständigkeiten informieren, die sich nach Auflösung der Versorgungsverwaltung ergeben. Zukünftig sind die Kreise und kreisfreien Städte unter anderem für das Schwerbehindertenrecht zuständig. Für mich ist es wichtig, dass die Menschen mit Behinderung jetzt umfassend darüber informiert werden, wo genau sie ihre Anträge stellen können und wann und wie die Mitarbeiter für sie erreichbar sind“, sagte die Landesbehindertenbeauftragte heute (1. Januar 2008) in Düsseldorf. „Die Menschen brauchen jetzt einen Wegweiser. Damit Fragen zur Zuständigkeit einfach und schnell beantwortet werden können, habe ich in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW diese Info-Hotline eingerichtet.
Der Landtag hat am 24. Oktober 2007 das Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die elf nordrhein-westfälischen Versorgungsämter werden danach zum 31. Dezember 2007 aufgelöst. Das Gesetz weist die Zuständigkeit für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ab Januar 2008 den Kreisen und kreisfreien Städten zu. Sie gewähren zukünftig auch das Elterngeld. Für das soziale Entschädigungsrecht, das Hilfen für Opfer von Gewalt, Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte sowie für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR vorsieht, sind nach Auflösung der Versorgungsämter die Landschaftsverbände Rheinland in Köln und Westfalen-Lippe in Münster zuständig.
Informationen
über die neuen Zuständigkeiten erhalten
Sie ab dem 2.1.2008 unter:
Hotline-Nummer 0800-7009500 (der Anruf ist kostenlos) oder unter
www.callnrw.de/versorgung/
Weitere Informationen über die neuen Zuständigkeiten:
www.versorgungsverwaltung.nrw.de.
Pressemitteilung vom 01.01.2008