Überblick über GdB abhängige Vergünstigungen/Nachteilsausgleiche

GdB 30

4    Möglichkeit der Gleichstellung (§ 2 Abs. 3 SGB IX)

4    Kündigungsschutz bei Gleichstellung (§ 68 Abs. 3 SGB IX)

4    Steuerfreibetrag: GdB 30: € 310 (§ 33b EStG)

4    Steuerfreibetrag: GdB 40: € 430 (§ 33b EStG)

GdB 50

 

4    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (§ 2 Abs. 2 SGB IX)

4    Steuerfreibetrag: € 570 (§ 33b EStG)

4    Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung (§§ 81, 122 SGB IX)
Kündigungsschutz; Integrationsamt muss Kündigung zustimmen (§§ 85 ff SGB IX)

4    „Begleitende Hilfe im Arbeitsleben“ (§ 102 SGB IX), z. B. Arbeitshilfsmittel, Arbeitsassistenz

4    Freistellung von Mehrarbeit (§ 124 SGB IX)

4    Eine Arbeitswoche Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX)

4    Vorzeitige Altersrente mit 60/63 ohne Rentenabzüge (§§ 37, 236a SGB VI)

4    Vorgezogene Pensionierung von Beamten mit 60 (§ 42 Abs. 4 BBG)

4    Befreiung von der Wehrpflicht (§ 11 WehrpflichtG)

4    Stundenermäßigung bei Lehrern (bundeslandabhängig)

4    Beitragsermäßigung bei Automobilclubs, z.B. ADAC, DTC (Satzungen der Clubs)

4    Ermäßigung des Flugpreises für BVG-/SVG-Beschädigte (Passagetarife der Lufthansa)

4    Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige (z.B. § 20 SchwbAV i.V.m. KfzHV)

4    Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI: 2.100 € (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)

4    Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: € 1.200 (§ 17 WoGG)

4    Besserer Schutz bei Wohnungskündigung, §§ 556a, 564b BGB

4    Ermäßigung bei Kurtaxen (je nach Ortssatzung)

GdB 60

4    Steuerfreibetrag: € 720 (§ 33b EStG)

GdB 70

 

4    Steuerfreibetrag: € 890 (§ 33 b EStG)

4    anstelle der Entfernungspauschalen können die tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 2 EStG)

4    Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x € 0,30 = € 900

GdB 80

 

4    Steuerfreibetrag: € 1.060 (§ 33 b EStG)

4    Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: € 1.500 (§ 17 WoGG)

4    Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI: € 4.500 (§ 24 WoFG)

4    Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x € 0,30 = € 900 (§ 33 EStG)

GdB 90

4    Steuerfreibetrag € 1.230 (§ 33 b EStG)

4    Bei zusätzlicher Blindheit, Gehörlosigkeit oder Sprachbehinderung gewährt die Telekom eine monatliche Vergünstigung von € 10,12 auf Verbindungskosten im T-Net

GdB 100:

 

4    Steuerfreibetrag € 1.420 (§ 33 b EStG)

4    Freibetrag beim Wohngeld: € 1.500 (§ 17 WoGG)

4    Vorzeitige Verfügungsmöglichkeit über Bauspar- bzw. Sparbeträge

4    Einkommensfreibetrag bei der sozialen Wohnraumförderung € 4.500 (§ 24 WoFG)

 

Überblick über von den Merkzeichen abhängige Vergünstigungen/Nachteilsausgleiche

 

G

(gehbehindert)

4    Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke (§§ 145, 146, 147 SGB IX) oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung (§ 3 a Abs. 2 Satz 1 KraftStG)

4    Abzugsbetrag für behinderungsbedingte Privatfahrten bei einem GdB ab 70 und dem Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x € 0,30 = € 900 (§ 33 EStG)

4    Mehrbedarf bei der Grundsicherung von 17 % des Regelsatzes (§ 30 Abs. 1 SGB XII)

aG

(außergewöhnlich gehbehindert)

 

4    Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke (§§ 145, 146, 147 SGB IX)

4    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung (§ 3 a Abs. 1 KraftStG)

4    Anerkennung der Kfz-Kosten für behinderungsbedingte Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung: bis zu 15.000 km x € 0,30 = € 4.500 (§ 33 EStG)

4    Kostenloser Fahrdienst in vielen Gemeinden und Landkreisen mit unterschiedlichen kommunalen Regelungen

4    Parkerleichterungen (§ 46 Abs. 1 StVO) 

B

(Notwendigkeit ständiger Begleitung)

 

4    Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen (§§ 145 ff SGB IX)

4    Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und der Regionalverkehrsgesellschaften; Details regeln die Tarife der Fluggesellschaften.

H

(hilflos)

 

4    Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (§§ 145 ff SGB IX)

4    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung (§ 3 a Abs. 1 KraftStG)

4    Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer: € 3.700 (§ 33 b EStG)

4    In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer

Bl

(blind)

 

4    Vergünstigungen wie bei Merkzeichen H

4    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (§ 6 Abs. 1 RGebStV)

4    Parkerleichterungen (§ 46 Abs. 1 StVO)

4    Gewährung von Blindengeld (Landesblindengeldgesetze)

Gl

(gehörlos)

 

4    Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (§§ 145 ff SGB IX) oder
50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung (§ 3a Abs. 2 Satz 1 KraftStG)

4    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (§ 6 Abs. 1 RgebStV

RF

 

4    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (§ 6 Abs. 1 RGebStV)

4    Sozialtarif beim Telefon: Monatliche Ermäßigung der Deutschen Telekom auf die geführten Gespräche im T-Net in Höhe von € 8,05; bei zusätzlicher Blindheit, Gehörlosigkeit oder Sprachbehinderung mit einem GdB von mind. 90 Vergünstigung von € 10,12.

 

Wir danken der Kanzlei Hoffmann & Greß in München, dass sie uns diese Tabelle zur Verfügung gestellt haben. Ein Überblick über die wichtigsten staatlichen Stellen und Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung folgt in der nächsten epiKurier-Ausgabe 2/10.