Kostenerstattung für Famoses-Schulungen

Famoses-Schulungen sind bisher noch keine Regelleistung der Krankenkassen, d.h. sie  können nicht über einen normalen Krankenschein oder Überweisungsschein abgerechnet werden. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, eine Erstattung der entstehenden Kosten bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Ein Teil der Krankenkassen hat in der Vergangenheit die Kosten bereits erstattet, wobei es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelte. Veranstalter von Famoses-Schulungen können den Eltern entsprechende Schreiben zur Verfügung stellen und sind auch gerne dabei behilflich, die Krankenkassen von der Notwendigkeit der Schulung zu überzeugen.