Spezielle Fahrschulen bei neurologischer Erkrankung und Behinderung: Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. bietet Liste an

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hilft dabei, eine geeignete Fahrschule zu finden, die spezielle Erfahrungen in der Ausbildung von Menschen mit neurologischen Erkrankungen (z.B. Epilepsie) und Behinderung hat.

Solche spezialisierten Fahrschulen können wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung und bei eventuellen Begutachtungen geben, so dass die Betroffenen unnötige Wege und damit auch Kosten sparen.

Die von der Bundesvereinigung der Fahrlehrer zusammengestellte Liste führt auch gezielt Fahrschulen auf, die Erfahrung insbesondere mit neurologische Erkrankungen bzw. Einschränkungen haben.

Es wird empfohlen, im konkreten Fall immer direkt bei der betreffenden Fahrschule nachzufragen,

  • ob der oder die Fahrlehrer/in Erfahrungen in der Ausbildung behinderter Menschen mit neurologischen Erkrankungen (und auch speziell mit Epilepsie) haben, 
  • welche Informationen zur Finanzierung der Ausbildung die Fahrschule bieten kann,
  • welche Hilfestellungen für die Beantragung und eventuelle Begutachtungen die Fahrschule geben kann.

Der Weg zum Führerschein

Die zuständige Behörde prüft die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs und kann je nach Art und Ausmaß der Erkrankung/Behinderung folgende Gutachten verlangen:

  • ärztliches Gutachten
  • medizinisch-psychologisches Gutachten
  • evtl. technisches Gutachten (bei Körperbehinderung)

 

Der Weg zum Erhalt des Führerscheins nach eingetretener Behinderung

Die zuständige Behörde prüft, ob durch die eingetretene Erkrankung/Behinderung – z.B. wenn es bei dem Betroffenen nach längerer Anfallsfreiheit wieder zu Anfälle gekommen ist – die Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs weiterhin gegeben ist, oder durch welche zusätzlichen, technischen Hilfsmittel sie erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.

Sie kann je nach Art und Ausmaß des nun vorliegenden Krankheitsbildes die folgenden Gutachten verlangen:

  • ärztliches Gutachten
  • medizinisch-psychologisches Gutachten
  • technisches Gutachten
  • eine Fahrprobe

Finanzielle Hilfen für Berufstätige

Wenn ein Fahrzeug infolge der Behinderung nicht nur vorübergehend zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, können schwer behinderte Menschen verschiedene Kraftfahrzeughilfen erhalten (§ 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung). Bei Berufstätigen können z.B. die Gebühren für notwendige Gutachten durch den zuständigen Kostenträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung übernommen werden.


Die Leistungen werden – je nach Zuständigkeit – durch die Rehabilitationsträger oder auch durch die Integrationsämter erbracht. Bevor betroffene Personen ein oder mehrere Gutachten erstellen lassen, sollten sie sich vorher über mögliche finanzielle Hilfen informieren.

 

 

Spezialisierte Fahrschulen

Die Liste der Fahrschulen mit Behindertenausbildung in Deutschland steht im Internet auf der Seite der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. zur Verfügung: www.fahrlehrerverbaende.de unter dem Punkt Bundesvereinigung/Behindertenausbildung

Sie kann aber auch gerne per Post/Telefon angefragt werden:

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
Alboinstr. 56
12103 Berlin
Tel. 030 – 74 30 65 76 -0
Fax 030 – 74 30 65 76 -9
E-Mail: info(at)bvf-deutschland.de
www.fahrlehrerverbaende.de