Verdacht auf Nebenwirkungen?
Europäische Datenbank gibt Informationen über gemeldete Verdachtsfälle
Von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wurde im Jahre 2012 eine Website geschaffen, um Daten über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, auch bekannt unter der Bezeichnung „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, für im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassene Arzneimittel öffentlich einsehbar zu machen.
Die Daten werden im Format einer sogenannten Web-Meldung angezeigt, betreffen aber ausschließlich Arzneimittel, die eine so genannte EU-Zulassung haben, also im Rahmen des von der Europäischen Arzneimittel-Agentur durchgeführten zentralisierten Verfahrens zugelassen wurden. Aufgeführt werden ausschließlich gemeldete Verdachtsfälle, das heißt aber nicht, dass diese Ereignisse notwendigerweise mit dem Arzneimittel in Zusammenhang stehen oder von ihm verursacht wurden.
Bedenken im Zusammenhang mit einem Arzneimittel sollten Sie allerdings immer mit einem Arzt oder Apotheker besprechen.
Online-Zugriff unter: www.adrreports.eu/DE/index.html