Entlass-Management

Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen

Künftig können Krankenhäuser ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember die entsprechenden Richtlinien (in Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes) um Regelungen zum Entlass-Management von Krankenhäusern ergänzt.

Die Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Soziotherapie und das Ausstellen von Arbeitsunfähig-keitsbescheinigungen waren bisher niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vorbehalten.

Quelle: Info-Forum-alle
Paritätischer Gesamtverband, Berlin / Jan. 2016