Herstellerwechsel zum Zweiten

Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) hat im Januar 2019 eine Stellungnahme zum Herstellerwechsel bei Antikonvulsiva mit praktischen Ratschlägen veröffentlicht.

 

Wie in Ausgabe 2/2018 schon angesprochen (siehe: Von Herstellerwechsel ist abzuraten), kann der Herstellerwechsel bei Antikonvulsiva problematisch sein.

 

Neuere Forschungsergebnisse lassen aber vermuten, dass es weniger die Schwankungen in der Bioverfügbarkeit (Blutspiegel) sind, die Probleme bereiten, sondern eher die Verunsicherung der Patienten, wenn sich das Aussehen der Tabletten und der Verpackung ändert. Diese Verunsicherung kann zu Einnahmefehlern und in Folge dessen zu einer schlechteren Anfallskontrolle führen.

 

Daher kann der Austausch der verordneten Präparate bei Patienten mit Epilepsie durchaus zu einem Rezidivanfall oder starken Nebenwirkungen führen. Vor allem bei Anfallsfreiheit sind die Folgen eines neuen Anfalls oft erheblich (Führerschein, Berufsleben).

 

Die DGfE empfiehlt aus diesem Grund den verordnenden Ärzten schon seit Jahren, ein Kreuz bei Aut idem zu setzen, um den Austausch in der Apotheke auszuschließen. Im Rahmen der Rabattverträge ist diese Lösung allerdings suboptimal, da die Patienten, selbst wenn sie zuzahlungsbefreit sind, die Differenz des Preises zum Rabattarzneimittel aus eigener Tasche aufzahlen müssen.

 

Bei einem Klinikaufenthalt ist ein zeitweiser Austausch mit einem wirkstoffgleichen Präparat weniger kritisch zu sehen, da in diesem Fall die Tabletteneinnahme kontrollierter erfolgt als zu-hause.

 

Die DGfE unterstreicht, dass der Austausch auch bei wirkstoffgleichen Präparaten in die Hände des Facharztes gehört und der Patient über die Zusammenhänge gut aufgeklärt werden muss, um Einnahmefehler zu vermeiden.

 

Grundsätzlich sollten von vornherein bei Neueinstellungen oder erforderlichen Umstellungen preiswerte Medikamente eingesetzt werden.

 

Weitere Infos: www.dgfe.info

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