Pharmazeutische Dienstleistungen

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Neu in den Apotheken vor Ort!

 

Neben der gewohnten Beratung gibt es in den Apotheken vor Ort spezielle  neue Dienstleistungen. Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch darauf. Ziel ist eine bessere Versorgung bestimmter Patientengruppen. Die Kostern übernimmt die Krankenkasse.

 

In ihrer Apotheke vor Ort erhalten Patienten kostenfrei Rat zu allen Fragen rund um Arzneimittel. Das war schon immer so und gehört zum Service. Umfangreichere Checks und Schulungen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie, sogenannte pharmazeutische Dienstleistungen, kann die Apotheke seit 2022 für den Betroffenen kostenfrei anbieten und direkt mit dessen Krankenkasse abrechnen. Es bedarf keiner Verordnung durch den Arzt.

 

Grundsätzlich haben Patienten einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsangebote ihrer Apotheke, wenn sie

  1. einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen,
  2. Medikamente zum Inhalieren erhalten,
  3. fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (fachsprachlich Polymedikation),
  4. nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (sogenannte Immunsuppressiva),
  5. gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie).

 

Auf folgende Details kommt es jeweils an, damit die Krankenkassen die pharmazeutischen Dienstleistungen (kurz: pDL) bezahlen können:

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1. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Diese Leistung gilt für Menschen, die ein Medikament gegen hohen Blutdruck verordnet bekommen haben oder auf einen anderen Blutdrucksenker umgestellt wurden. Frühestens zwei Wochen nach Therapiebeginn beziehungsweise Umstellung misst die Apotheke den Blutdruck nach einem speziellen standardisierten Verfahren. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten die Patienten weitere Empfehlungen. Sollte dieser auffällig sein, kann die Apotheke den Betroffenen frühzeitig an den Arzt verweisen. Alle zwölf Monate haben Patienten Anspruch auf die Blutdruckmessung als pDL.

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2. Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, denen ein Arzneimittel zur Inhalation verordnet wurde, können diese Dienstleistung nutzen. Bei der Einweisung zeigt der Apothekenmitarbeiter zuerst, wie das Gerät angewendet wird. Anschließend übt der Patient die korrekte Inhalationstechnik selbst. Dabei werden mögliche Anwendungsfehler identifiziert und gelöst. Auf diese Weise lernt der Betroffene, dieses eher komplizierte Arzneimittel so anzuwenden, dass es optimal wirken kann. Ein Anspruch darauf besteht bei jeder Neuverordnung oder jedem Gerätewechsel beziehungsweise alle zwölf Monate.

 

3. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Menschen, die fünf oder mehr vom Arzt verordnete Arzneimittel dauerhaft einnehmen, können alle zwölf Monate eine Beratung und apothekerliche Prüfung zu ihrer gesamten Medikation erhalten – diese umfasst auch die ohne Rezept selbst gekauften Präparate. In einem Gespräch sichtet der Apotheker die verschiedenen Medikamente des Patienten und prüft, ob Probleme etwa bei der Anwendung oder Nebenwirkungen bestehen. Wenn möglich, werden diese gelöst. Der Patient erhält in einem Abschlussgespräch einen aktuellen Medikationsplan.

 

4. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Diese Dienstleistung können Patienten mit verordneten Immunsuppressiva im ersten Halbjahr nach einer Organtransplantation in Anspruch nehmen. Ähnlich wie bei der erweiterten Medikationsberatung (siehe Punkt 3) prüft der Apotheker die gesamte Medikation. Er legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Fragen und Probleme der Arzneimittel zur Immunsuppression.

 

5. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Patienten, die Medikamente zum Einnehmen gegen eine Krebserkrankung neu verordnet bekommen oder das Präparat wechseln, können auf diese spezielle Beratung zurückgreifen. Dies gilt im ersten halben Jahr nach Therapiebeginn. Ähnlich wie bei der erweiterten Medikationsberatung (siehe Punkt 3) prüft der Apotheker die gesamte Medikation. Dabei werden die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie berücksichtigt.

 

Nicht alle Apotheken bieten alle oder einzelne Dienstleistungen an. Als Patient sollte man am besten einfach bei seiner Apotheke vor Ort nachfragen, welche angeboten werden.

 

Sonja Stipanitz

Patientenbeauftragte

Bayerischer Apothekerverband e. V.