Über die Liebe zur Musik

Chronologie eines Antragsverfahrens

Vorbemerkung: Die erste Hälfte dieses Artikels stand vor ca. einem Jahr im Epikurier. Der Erfolg, dass die Musiktherapie nun doch bewilligt wurde, soll natürlich hier auch dokumentiert werden.

Florian liebt Musik. Wir als Eltern tun natürlich alles für seine Förderung und was ihn weiterbringt; so die Suche nach der "richtigen" Klinik, der "richtigen Einstellung", die "richtige Ärztin", homöopathische Behandlung, Cranio-Sacral-Therapie, Babyschwimmen, Heilpraktikerin, ketogene Diät, Reittherapie, Ergotherapie, Krankengymnastik, und natürlich das, was Florian außer unserer Liebe am nötigsten braucht und auch daheim bereit steht: MUSIK!

Oktober 2001: Florian hilft die Musik; die Fachleute des Kinderzentrums München empfehlen uns, Frühfördereinrichtungen, Krankenschwestern, die uns daheim besuchen, Freunde, alle sagen: "Macht Musiktherapie". Gesagt, getan!

Das Bundessozialhilfegesetz hilft, sieht in den §§ 39 und 40 die heilpädagogische Frühförderung von schwerkranken und behinderten Kindern im Vorschulalter vor. Warum ausgerechnet das BSHG?

Februar 2002: Florian braucht Musiktherapie, so das ärztliche Gutachten, das wir endlich erhalten. Wir bekommen Adressen von Musiktherapeutinnen und denken, jetzt geht's los. Nix geht los, wir rufen beim Landratsamt an und erkundigen uns, wie das Ganze ablaufen kann. Es braucht noch einen Antrag. Klar, verstehen wir, ohne Antrag keine Leistung.

Außerdem benötigen wir eine Ablehnung der Krankenkasse, dass diese Kosten nicht übernommen werden. Übernimmt sie vermutlich auch nicht, weil die medizinische Begründung, dass dadurch die Anfälle beseitigt oder vermindert werden im Moment schwer fällt. Also stellen wir (das erste Mal in meinem Leben) einen Antrag mit dem Ziel, eine Ablehnung zu erhalten. Wir haben ja sonst nichts zu tun.

März 2002: Vom Landratsamt erhalten wir einen Antrag auf Sozialhilfe. Wie bitte, Sozialhilfe? Wir wollen doch Musiktherapie, und das möglichst daheim. Es ist aber wohl der richtige Antrag. Sieht doch ein Feld zum Ankreuzen extra diese heilpädagogoischen Maßnahmen vor. Aber warum sollen wir denn Auskunft über Verdienst, Lebensversicherungen, Haus- und Grundbesitz, Ursache der Notlage und was wir gedenken dagegen zu tun, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. geben, wenn wir doch nur eine Musiktherapie wollen. Außerdem ist diese Förderung einkommensunabhängig. Ein weiteres Telefonat mit dem Landratsamt (wir wurden von der netten Sachbearbeiterin immer freundlich behandelt) ergibt, dass wir diese Fragen wohl nicht beantworten müssen. So schicken wir also unseren Antrag und sind guter Hoffnung auf Bewilligung. Es dauert bei Bescheiden gewöhnlich einige Monate und wir erhalten Ende April die Nachricht; unserem Begehren wird nicht stattgegeben.

Mai 2002: Haben wir doch auf ein anderes musikalisches Finale gehofft, wir erheben Widerspruch. Um diesen Widerspruch begründen zu können, beantragen wir noch Akteneinsicht, da wir die Gründe für die Ablehnung nicht nachvollziehen können. Eine Einsicht in die Akten ergibt, dass in bestimmten Fällen MT sinnvoll sein kann. Florian gehört nicht zu diesen Fällen. Was bestimmte Fälle sind, wird nirgends erläutert.Es werden zwei "sozial erfahrene Personen" eingeschaltet - ohne Erfolg für Florian. Niemand schaut sich Florian an, der eingeschaltete medizinische Dienst der AOK (in Ferndiagnose per Telefon zwischen Amt und Amt) sieht auch keine Notwendigkeit. Unser Widerspruch wird abgelehnt, aber der übergeordneten Behörde zur Entscheidung vorgelegt.

September 2002: Diese bittet um weitere uns vorliegende Arztbriefe und Gutachten von Frühfördereinrichtungen, in denen Musiktherapie für Florian vorgeschlagen wurde. Um unser Anliegen zu untermauern, legen wir noch eine Erklärung des Chefneurologen einer Klinik vor, der aus medizinischer Sicht und eindeutig den Sinn von MT für Florian und als direktes Gegenmittel zur Epilepsie bescheinigt. Trotz der drei durch uns vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen wird noch die Landesärztin zur Begutachtung von Florian eingeschaltet. Immerhin will sie Florian persönlich kennenlernen. Die Landesärztin ist mit der Vorstellung von Florian zufrieden, wird die MT als sinnvoll bescheinigen. Auch sie dokumentiert die MT als unverzichtbar für Florians geistige und seelische Entwicklung.

Januar2003: Mittlerweile warten wir schon wieder 2 Monate auf einen endgültigen positi- ven Bescheid. Ich übe mich derzeit weiter in Geduld haben und dem Florian Lieder vorzusingen. Florian wird weiterhin seine Favoriten Biermöslblasen, die portugiesische Fadosängerin "Dulce Pontes" anhören, und damit beide sich ausruhen können, zwischendurch auch mal Kinderlieder konsumieren. Ende Januar erhalten wir endlich die langersehnte Genehmigung der Musiktherapie für ein Jahr und singen nun gesponsert laut Hurra!

März 2003: Da die Förderung für das erste Jahr schon abläuft, stellen wir einen Folgeantrag und erhalten ohne weitere Mühen ein weiteres Jahr genehmigt.

Günter Warncke, Augsburg