Gesundheitsreform

Meldung des Informationszentrums Epilepsie Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.izepilepsie.de:

Zuzahlungsfreie Arzneimittelliste per 1.3.2007
Das seit Mai 2006 geltende Arzneimittelversorgung-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.
Aus der Webseite der Gesetzlichen Krankenkasse www.gkv.info  haben wir für Sie die Medikamente (Wirkstoffe) für Epilepsiebehandlungen herausgefiltert, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Diese Liste gilt für alle gesetzlich Versicherten, egal in welcher Krankenkasse sie versichert sind.
Jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats wird eine neue Auflistung von den Krankenkassen angefertigt. Kurze Zeit später finden Sie die Auswahl der antiepileptischen Medikamente bei uns im Ordner-Gesundheitswesen-. Eine Gewähr können wir nicht übernehmen. Jedoch haben wir gewissenhaft die Auswahl übernommen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei einer Epilepsiebehandlung sehr individuell behandelt werden muss. Nur Ihr Arzt kann mit Ihnen zusammen eine Therapie erarbeiten, die auf Ihre Anfallsform zugeschnitten ist.
Der Wechsel zwischen Präparaten verschiedener Hersteller des gleichen Wirkstoffes (z.B. Lamotrigin) ist bei Patienten mit Epilepsie nicht ratsam, da die Gleichwertigkeit der Mittel zwischen den Herstellern nur in einem Bereich von 80 bis 120% gewährleistet werden muss.
Ihr IZE Team


Quelle: Newsletter des IZE vom 26.03.07


KVNo nimmt Oxcarbazepin von Me-Too-Liste
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat den Wirkstoff Oxcarbazepin (Handelsnamen: Timox, Trileptal, Oxcarbazepin Dura) von der Me-Too-Liste gestrichen. Das bedeutet, dass Ärzten, die diesen Wirkstoff verordnen, die Kosten nicht mehr auf die Me-Too-Quote angerechnet werden. Die Me-Too-Liste ist eine Aufstellung von neueren Wirkstoffen, deren Wirksamkeit sich nach Ansicht der KVNo nicht groß von der Wirksamkeit der Vorgänger-Medikamente unterscheidet, die aber erheblich mehr Kosten verursachen.


Rabattverträge der AOK
Die AOK-Gemeinschaft hat zum ersten Mal bundesweit geltende Arzneimittelrabatte vereinbart. Die Verträge mit elf pharmazeutischen Unternehmen gelten für 2007. Sie beinhalten Preisnachlässe für insgesamt 43 Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen. Durch die Rabatte werden die Wirkstoffe zum günstigsten Marktpreis für die AOK verfügbar. Insgesamt erfassen die AOK-Verträge rund 600 Fertigarzneimittel.

Der AOK-Bundesverband aktualisiert die AOK-Rabattdaten ab sofort 14-tägig. Auch die Verfügbarkeit der Rabattarzneimittel wird in enger Abstimmung mit den Vertragsunternehmen alle zwei Wochen aktualisiert. Die veröffentlichten Daten sind die Grundlage, auf der die AOK die neuen, ab 1. April 2007 geltenden Abgabeverpflichtungen für die Apotheken prüfen wird (siehe unten). Die jeweils aktuelle Liste der betreffenden Präparate können Sie über die AOK-Arzneimittel-Datenbank recherchieren. Ergänzend steht auf der Website des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) eine Liste der Rabattarzneimittel als Datei zur Verfügung.
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Eine größere Wirkung erhalten die Rabattverträge der AOK allerdings durch das Gesetz für die am 1. April 2007 in Kraft tretende Gesundheitsreform (GKV-WSG). Entsprechend einer Neuregelung im GKV-WSG sind die Apotheker verpflichtet, den Patienten ein qualitativ gleichwertiges und wirkstoffgleiches, aber rabattiertes Medikament auszuhändigen, wenn der Arzt auf dem Rezept nicht ausdrücklich ein ganz bestimmtes Präparat verordnet hat. Die Regelung betrifft die Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen, die einen Rabattvertrag mit Herstellern abgeschlossen haben. Im Grundsatz handelt es sich dabei um eine Erweiterung der bestehenden Aut-idem-Regelung.


Quelle: AOK vom 16.03.07

Für Epilepsiepatienten, die bei der AOK versichert sind, betrifft das zur Zeit (Stand 29.03.07) die Wirkstoffe Lamotrigin und Gabapentin. Sollte der behandelnde Arzt nicht ein bestimmtes Präparat aufgeschrieben haben und den Austausch durch Ankreuzen von „Aut idem“ ausgeschlossen haben, ist die Apotheke verpflichtet das verfügbare Präparat aus der Rabattliste abzugeben.

Weitere Krankenkassen haben ebenfalls Rabatt-Verträge mit bestimmten Pharmafirmen abgeschlossen bzw. sind im Begriff solche Verträge abzuschließen.

Susanne Fey, Wuppertal