Aut idem-Reglung & Rabattverträge
bei Antiepileptika - gemeinsame Stellungnahme deutscher Selbsthilfeorganisationen
Das Thema „Austausch von Medikamenten“ beschäftigt uns seit vielen Monaten – siehe auch die diversen bereits im epiKurier veröffentlichen Berichte, z.B.
- in Ausgabe 4/06 (Seite 9) der Artikel von Prof. Dr. Hermann Stefan vom Epilepsiezentrum Erlangen zum Thema „Generika in der Epilepsietherapie: Was ist zu beachten?“;
- in Ausgabe 4/07 (Seite 2+3) der Artikel von Dr. Ralf Schabik, worin das System „Rabattverträge“ aus Sicht eines Apothekers beleuchtet wird;
In den letzten Wochen mussten wir leider verstärkt Berichte von Betroffenen über die verschärfte Problematik der Situation vernehmen. Die üblichen oft seit Jahren verordneten Medikamente werden in der Apotheke ausgetauscht, es kommt vermehrt zu Anfällen und/oder zu unerwünschten Nebenwirkungen oder im schlimmsten Fall zum erneuten Anfall nach jahrelanger Anfallsfreiheit.
Wir haben uns deshalb mit allen anderen deutschen Epilepsie-Selbsthilfeorganisationen, die auf Landes- und Bundesebene arbeiten, zu einer gemeinsamen Aktion entschlossen und eine „Gemeinsame Stellungnahme zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelverordnung“ erarbeitet, die den beliebigen und unkontrollierten Austausch bei gut eingestellten Epilepsiepatienten als akute Gefährdung der Gesundheit bezeichnet und fordert, die Antiepileptika grundsätzlich von der Substitution (= Austauschpraxis) auszunehmen.
Diese gemeinsame Stellungnahme wurde vom e.b.e. epilepsie bundes-elternverband , der Deutschen Epilepsievereinigung, der Interessengemeinschaft Sturge-Weber-Syndrom und den Epilepsie-Landesverbänden Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen unterzeichnet und per Post
- an alle Krankenkassen-Bundesverbände
- die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
- verantwortliche Institutionen/Personen der Politik (z.B. Bundesministerium für Gesundheit, Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel etc.)
- verantwortliche Organisationen im Bereich der Selbsthilfe (z.B. BAG Selbsthilfe, Deutsche Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen etc.)
- kassenärztliche Vereinigungen in Bund und Ländern
verschickt.
Viele Organisationen (z.B. Deutsche Gesellschaft für Epileptologie, Ärzteverbände, Bundes- und Landesgeschäftsstellen des VdK und Paritätischen Verbandes, Epilepsieberatungsstellen etc.) erhielten inzwischen Kopien der Stellungnahme.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung der Stellungnahme in dieser Ausgabe bitten wir Euch in diesem Zusammenhang um Euere Hilfe und Unterstützung:
Es genügt nicht, diese Stellungnahme zu versenden, sondern wir müssen auch belegen, dass der Austausch der Medikamente schwerwiegende Folgen für die einzelnen Betroffenen haben kann. Falls Euch solche Fälle bekannt sind, bitte diese an den
e.b.e. epilepsie bundes-elternverband e.V.
Susanne Fey
Am Eickhof 23
42111 Wuppertal
Tel./Fax 0202 – 298 84 65
E-Mail: kontakt(a)epilepsie-elternverband.de
weitermelden.
Dort werden bundesweit alle Fälle in anonymer Form gesammelt, damit wir unser Anliegen auch aussagekräftig beweisen können.
Bei Rückfragen und Unklarheiten könnt Ihr Euch jedoch auch gerne jederzeit mit uns, der epiKurier-Redaktion, aber auch mit Eueren Verbänden in Verbindung setzen.
Doris Wittig-Moßner, Nürnberg