Zuzahlung oder Aufzahlung?

Dass Patienten in der Apotheke bei rezeptpflichtigen Medikamenten eine Zuzahlung leisten müssen, ist uns allen bekannt. Mindestens fünf, maximal zehn Euro pro Medikament können beim Besuch in der Apotheke fällig werden. Eine Zuzahlung entfällt, wenn z.B. die eigene Krankenkasse einen Rabattvertrag über das benötigte Medikament abgeschlossen hat und auf die Zuzahlung verzichtet. Seit 4 Jahren besteht auch die Möglichkeit, Arzneimittel, für die es einen Festbetrag gibt, von der Zuzahlung freizustellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kosten für das Arzneimittel 30 % unter diesem Festbetrag liegen und für die Krankenkassen dadurch Einsparungen entstehen. Kinder bis achtzehn Jahre sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.

Anders verhält es sich bei der Aufzahlung für ein Medikament. Die Aufzahlung wird fällig, wenn für einen Wirkstoff oder eine Wirkstoffgruppe ein Festbetrag von den Krankenkassen festgelegt wurde, der Hersteller des Medikaments aber einen höheren Preis nimmt. Diese Differenz zwischen dem Festbetrag und dem Herstellerpreis muss der Patient dann aus eigener Tasche zahlen. Das gilt auch für Kinder.

Susanne Fey
Wuppertal