Reiserücktrittsversicherung bei Epilepsie

Bei Reiserücktrittsversicherungen lohnt sich vor dem Abschluss ein Blick ins Kleingedruckte.

Das gilt besonders für Menschen, die bereits an einer chronischen Erkrankung wie z. B. Epilepsie leiden. Nicht immer wird von der Police abgedeckt, wenn die Reise wegen des Auftretens eines Anfalls abgesagt werden muss.

Diverse Klagen von Betroffenen wurden bereits von deutschen Amtsgerichten mit dem Hinweis abgelehnt, dass in den verhandelten Fällen die abgeschlossene Versicherung nur Leistungen vorsah für den Fall einer „unerwarteten oder plötzlich auftretenden schweren Erkrankung“ (z. B. Beinbruch vor Reiseantritt) und nicht für die „unerwartete Verschlechterung der bestehenden Vorerkrankung“ (z. B. Anfall vor Reiseantritt bei bekannter Epilepsie).

Deshalb Augen auf beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, damit es nach einem Anfall kein im wahrsten Sinne des Wortes böses Erwachen gibt.

Doris Wittig-Moßner, Nürnberg