Erworbene Hirnverletzung:

Beratungsangebot wird flächendeckend in NRW aufgebaut

Kinderneurologie-Hilfe fungiert als Lotse im Gesundheitswesen

In Nordrhein-Westfalen entsteht ein flächendeckendes qualifiziertes Beratungsnetzwerk für Kinder und Jugendliche nach erworbenen Hirnschädigungen. An sechs verschiedenen Standorten werden Eltern in medizinischen, therapeutischen, finanziellen und sozialrechtlichen Fragen beraten, begleitet und unterstützt.

Wenn ein Kind plötzlich eine Hirnverletzung erleidet, egal ob durch einen Unfall, eine Sauerstoffunterversorgung, oder durch eine Erkrankung begründet, ändert sich das Leben in der Familie grundlegend. Die neue Situation ist für die betroffenen Kinder, aber auch für das gesamte Familiensystem äußerst belastend. Während zunächst das Überleben und die Gesundung des Kindes im Vordergrund stehen, schließen sich zeitnah eine Reihe von Aufgaben an: Es müssen Entscheidungen über die Rehabilitation getroffen, Einrichtungen ausgewählt, finanzielle Hilfen gesichtet und beantragt werden. Denn Hilfen gibt es viele - es kann aber schwierig sein, die passgenaue Unterstützung zu finden.

Die Kinderneurologie-Hilfe macht es sich zur Aufgabe, betroffene Familien durch das Hilfesystem zu lotsen und ihnen die Unterstützungen zugänglich zu machen, die sie in ihrer spezifischen Situation wirklich benötigen. Das können Informationen über geeignete ambulante oder stationäre Therapieeinrichtungen sein, Hilfen bei der Beantragung von Pflegegeld oder eines Schwerbehindertenausweises oder die Vermittlung geeigneter Ansprechpartner. Darüber hinaus nimmt die Vernetzung beteiligter Fachgruppen und Institutionen einen großen Raum in der Arbeit ein.

In vielen Fällen hat sich das Kind gut erholt und kann wieder an Schule oder Kindergarten teilnehmen, alles scheint in Ordnung zu sein, aber so ganz wie früher ist es in einigen Fällen eben doch nicht. Auch in dieser Situation finden ratlose Eltern in den Beratern der Kinderneurologie-Hilfe fachkundige Ansprechpartner, die sich gemeinsam mit der Familie und den involvierten Institutionen auf die Suche nach geeigneten Lösungen machen. In welchen Bereichen die Kinderneurologie-Hilfe tätig werden kann, zeigt folgendes Beispiel:

Die zehnjährige Nina hat im Januar 2010 einen schweren Fahrradunfall erlitten - ein Auto hatte sie beim Abbiegen übersehen und erfasst. Neben zahlreichen Knochenbrüchen, Prellungen und Hautabschürfungen wurde in der Universitätsklinik ein mittleres Schädelhirntrauma (SHT II) diagnostiziert. Nina hat sich in der Klinik schnell stabilisiert und machte in der Reha sehr gute Fortschritte. Bei der Entlassung im Mai 2010 litt Nina weiterhin an einer leichten Aphasie und einer damit zusammenhängenden Wortfindungsstörung. Für die Eltern blieben noch einige Fragen offen: Welche Auswirkungen hat Ninas Aphasie für den Schulwechsel im Sommer? Wie kann Nina hier effektiv unterstützt werden? Welche Ansprüche hat die Familie gegenüber dem Unfallverursacher und welche rechtlichen Hilfen können diesbezüglich in Anspruch genommen werden? Ist es möglich, einen Schwerbehindertenausweis für Nina zu beantragen und wo macht man das? Welche Vorteile hat die Beantragung?

Die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. unterstützt betroffene Familien bereits seit 26 Jahren. Durch die Förderung der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW werden nun seit 2009 an fünf weiteren Standorten (Bielefeld, Gelsenkirchen, Köln, Siegen und Unna) Beratungsstellen der Kinderneurologie-Hilfe aufgebaut. Sie arbeiten alle nach denselben Richtlinien und mit demselben Auftrag.

Damit das gelingt, wurde im März 2011 der Bundesverband Kinderneurologie-Hilfe e. V. gegründet. Durch diese Dachorganisation wird ein an allen Standorten einheitliches Angebot gewährleistet, so dass ein flächendeckendes qualifiziertes Beratungsnetz entsteht.

Dagmar Fox
Kinderneurologiehilfe Köln

Kontakt:

Bundesverband
Kinderneurologie-Hilfe e.V.
Coerderstr. 60
48147 Münster
Telefon: 0177 7994760
Fax: 0251 6869756
www.kinderneurologiehilfe.de
Von hier aus gelangen Sie auch zu
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