Langfristige Rezepte

Erleichterung bei der Verordnung von Heilmitteln

Ob Massagen oder Krankengymnastik, Sprach- oder Ergotherapie - wer langfristig auf Behandlungen und Therapien angewiesen ist, kann Rezepte vom Arzt jetzt auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt bekommen. Das ist im Versorgungsstrukturgesetz geregelt, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft trat.

Die neue Regelung für Heilmittelbehandlungen kann besonders für chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung eine große Erleichterung bedeuten. Sie müssen nicht mehr alle paar Wochen zum Arzt, um sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen. Laut Heilmittelrichtlinie soll der Zeitraum, in dem Heilmittelbehandlungen genehmigt werden können, mindestens ein Jahr umfassen. Der Arzt muss sich jedoch trotzdem mindestens einmal im Quartal vom Gesundheitszustand des Patienten überzeugen und je nach medizinischer Notwendigkeit entscheiden.

Laut Gesetz unterliegen Rezepte für Heilmittel, die über einen längeren Zeitraum ausgestellt werden, künftig nicht mehr der Wirtschaftlichkeitsprüfung der gesetzlichen Krankenkassen. Neu ist auch, dass für pflegebedürftige und behinderte Menschen künftig die zahnärztliche Versorgung erweitert werden soll. Wer nicht mehr selbst in die Praxis kommen kann, wird zuhause behandelt. Dafür sollen Zahnärzte extra honoriert werden.

Quelle: VdK-Zeitung März 2012
(Link: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de27046)