Tipp: Steuern sparen mit rezeptfreien Medikamenten

Mit Quittungen für rezeptfreie Arzneimittel lassen sich Steuern sparen. Die Kosten der privat bezahlten Medikamente können in der Einkommenssteuererklärung 2011 als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden, erklärt der Deutsche Apothekerverband. Es müsse allerdings nachgewiesen werden, dass die Medikamente medizinisch notwendig waren. Dafür kann ein Grünes Rezept hilfreich sein, mit dem der Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament empfiehlt und das der Apotheker als Quittung stempelt.