„Pflege-Bahr“
Seit dem 1. Januar 2013 fördert der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage bis zu 60 Euro im Jahr (= 5 Euro monatlich). Ähnlich der „Riester-Rente“ soll der „Pflege-Bahr“ (benannt nach Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr) einen Anreiz schaffen, privat für den Pflegefall vorzusorgen.
Hier einige Eckdaten der staatlich geförderten privaten Pflege-Zusatzversicherung (GEPV):
- Die Zulage erhalten alle Versicherungsnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Umfang des Versicherungsschutzes wird selbst bestimmt – bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Monat.
- Der Zuschuss wird direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt und dem Versicherungsvertrag der berechtigten Person gutgeschrieben.
- Keine Gesundheitsprüfung; bereits Pflegebedürftige oder ehemals Pflegebedürftige sind allerdings ausgeschlossen.
- Keine Ausschlusskriterien bei chronischen Vorerkrankungen, keine Risikozuschläge.
- Leistungen bei jeder Pflegestufe, auch bei eingeschränkter Alltagstauglichkeit (= Pflegestufe 0).
- Die Wartezeit, bis die Leistungen abgerufen werden können, darf höchstens fünf Jahre (= 60 Monate) betragen.
- Bereits bestehende Pflege-Zusatzversicherungen können gefördert werden, wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllen.
Diese neuen Regelungen sind Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG).
Doris Wittig-Moßner,
Nürnberg
Weitere Informationen:
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/06/2012-06-06-foerderung-private-pflege-zusatzversicherung.html
www.bmg.bund.de/pflege/das-pflege-neuausrichtungs-gesetz.html