DGUV Information 250-001

Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach einem ersten epileptischen Anfall

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat als Ersatz bzw. Weiterentwicklung der alten Richtlinien (BGI 585) diese Informationsschrift veröffentlicht. Sie gibt Anhaltspunkte zur sachgerechten Beurteilung der beruflichen Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie und von Personen nach einem ersten epileptischen Anfall, um deren Eingliederungschancen zu verbessern.

Nachdem die Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung bereits an die Richtlinie der Europäischen Kommission angepasst wurden (danach gilt als wesentliche Voraussetzung für das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 1 eine anfallsfreie Zeit von 1 Jahr), fanden diese Regelungen jetzt auch Eingang in die Beurteilung der beruflichen Eignung.

Darüber hinaus enthält diese neue Ausgabe ein neues Kapitel zum Vorgehen nach einem ersten epileptischen Anfall

In beiden Fällen einfach bei der jeweiligen Suchfunktion „DGUV Information 250-001“ eingeben.

Herausgeber:


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