15 Jahre e.b.e. - „Wünsch Dir was“

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Es gibt Wünsche, die Träume bleiben
und es gibt Wünsche, die in Erfüllung gehen!

Damit solche Herzenswünsche keine Träume bleiben, möchte der e.b.e. epilepsie bundes-elternverband e.v. anlässlich seines 15-jährigen Jubiläums einer Familie helfen, einen bislang unerfüllten Wunschtraum zu realisieren. Bis zu 500,-- € darf dieser kosten, eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Sei es ein besonderes Hilfsmittel, eine alternative Therapie, begleitetes Schwimmen oder ein Entspannungstag mit Kinderbetreuung für Euch als Eltern – lasst Eurer Fantasie freien Lauf!

Voraussetzung zur Teilnahme: Euer Kind hat Epilepsie und Ihr seid Mitglied bei uns.

Bewerbt Euch mit Eurem Wunsch, schickt uns eine kleine Vorstellung über Euch bzw. Eure Situation und wie wir Euch unterstützen können und zwar

  • entweder mit einem Brief,
  • mit einem Video,
  • mit einem Audio,
  • mit einem Bild
  • oder was Euch sonst so einfällt :-)


Sendet Eure Bewerbung zur Aktion „Wünsch Dir was“ bitte an:

e.b.e
epilepsie bundes-elternverband e.v.
Am Eickhof 23
42111 Wuppertal

kontakt(at)epilepsie-elternverband.de
Facebook: https://de-de.facebook.com/epilepsie.elternverband

Einsendeschluss ist der 30.08.2016 – wir freuen uns auf Eure Wünsche!

Der glückliche Gewinner wird am 01.10.2016 im Rahmen unseres Aktionstages in Köln bekanntgegeben.

Teilnahmebedingungen:

Teilnehmen können alle Mitglieder mit epilepsiekranken Kindern und Jugendlichen (jeden Alters) des e.b.e. epilepsie bundes-elternverbandes e.v. Der Beitritt muss bereits vor oder mit Eingang der Bewerbung erfolgt sein. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Vorstandsmitglieder des e.b.e. epilepsie bundes-elternverbandes e.v.

Der Vorstand des e.b.e. epilepsie bundes-elternverbandes e.v. wählt den Gewinner und gibt diesen am 01.10.2016 im Rahmen des Aktionstages in Köln bekannt. Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt.

Der Gewinner ist damit einverstanden, dass der e.b.e. epilepsie bundes-elternverband e.v. ausführlich und ohne Einschränkung über die Bewerbung und den Gewinn berichten darf und zwar in allen Medien (Print, Internetseiten, soziale Medienkanäle wie Facebook, Twitter, Instagram etc.). Des Weiteren erklärt sich der Gewinner bereit, im Falle eines Gewinns nach Möglichkeit an dem Aktionstag in Köln teilzunehmen, um den Gewinn persönlich in Empfang nehmen zu können.