Medizinische Reha

Neue Regelungen seit 01.04.2016

Die Verordnung von medizinischer Rehabilitation ist seit Anfang April deutlich einfacher. Seitdem können Ärzte medizinische Rehabilitationsleistungen direkt auf einem Formular verordnen. Bisher mussten sie auf einem extra Formular vor der eigentlichen Verordnung prüfen lassen, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist. Diese Prüfung ist jetzt nicht mehr vorgeschrieben.

Zudem kann künftig jeder Arzt eine medizinische Reha verordnen. Bisher durften das nur jene Mediziner, die über eine rehabilitationsmedizinische Qualifikation und damit eine extra Genehmigung verfügten. Für Patienten ist dies eine Verbesserung, denn sie können die Reha nun auch von ihrem Hausarzt verordnet bekommen.

Quelle: www.upd.de