Briviact® – Preis ausgehandelt

Quelle: © pixabay.com
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Endlich einmal gute Nachrichten in Sachen Medikamente und Kostenerstattung: Wie zuletzt in epiKurier-Ausgabe 4/2016 berichtet, erhielt dieses Antiepileptikum mit dem Wirkstoff Brivaracetam vom Gemeinsamen Bundesaus-schuss (G-BA) keinen Zusatznutzen zuerkannt. Dieser ist jedoch nötig, um bei neuen Medikamenten einen entsprechenden Erstattungspreis über Generika-Niveau mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auszuhandeln.

Vorsorglich, falls die anstehenden Preisverhandlungen scheitern würden, hatte der Hersteller UCB das Medikament „Außer Vertrieb“ (AV) gesetzt, d. h. es konnte zwar noch vom Arzt verordnet werden, aber bei der Beschaffung kam es für Betroffene oft zu großen Problemen, weil die Apothekensoftware „nicht verfügbar“ bzw. „AV“ anzeigte, obwohl noch ausreichend Vorrat bei den Pharmagroßhändlern zur Verfügung stand.

Jetzt die gute Nachricht: Der GKV-Spitzenverband und das pharmazeutische Unternehmen haben sich auf Grundlage der frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf einen Erstattungsbetrag geeinigt, so dass Briviact® von den Kassen jetzt problemlos erstattet werden kann.