Valproat und Kinderwunsch

Bildquelle: Techniker Krankenkasse

Eine kleine Historie

 

Schon seit langem ist bekannt, dass die Einnahme valproinsäurehaltiger Arzneimittel in der Schwangerschaft ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko für das Kind bedeutet. Im Jahr 2014 hatte Großbritannien bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) eine Untersuchung der Nutzen-Risiko-Bewertung dieser Arzneimittel beantragt.

 

Die beteiligten Experten bestätigten das erhöhte Risiko der Teratogenität (Fähigkeit einer Substanz, Schäden am ungeborenen Baby zu verursachen) und neuronaler Entwicklungsstörungen. Sie schlussfolgerten, dass Valproinsäure bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter außer für die Behandlung von manischen Episoden bei bipolaren Störungen und für die Behandlung von Epilepsien nicht angewendet werden darf
– es sei denn, Alternativtherapien wirken nicht oder werden nicht vertragen.

 

Anfang 2015 gab das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland einen so genannten Rote-Hand-Brief heraus, in dem auf diese Gefahren und die besondere Aufklärungspflicht der Ärzte hingewiesen wurde. Zusätzlich wurden auch Schulungsmaterialien und Aufklärungsformulare auf den Internetseiten des BfArM (www.bfarm.de) veröffentlicht. Die Aufklärung der Patientin über die Risiken muss seither vom Arzt dokumentiert werden.

 

Im Jahr 2016 sagte die französische Regierung betroffenen Frauen, die von 2007 bis 2014 Arzneimittel mit Valproinsäure genommen hatten und deren Kinder dadurch eine Schädigung erlitten hatten, Schadensersatzzahlungen zu.

 

In Deutschland muss seit Ende März 2017 jeder Frau eine Patientenkarte mitgegeben werden, wenn sie valproinhaltige Medikamente verordnet bekommt. Auf dieser Karte wird noch einmal ausdrücklich auf die Gefahren des Wirkstoffs bei Schwangerschaften hingewiesen.*

 

Grundsätzlich gilt: Eine Schwangerschaft sollte gerade bei Epilepsie-Patientinnen gut vorbereitet werden, um mögliche Probleme für Mutter und Kind tunlichst gering zu halten. Bei einer geplanten Schwangerschaft kann im Vorfeld die Medikation optimiert und/oder eine vorsorgliche Folsäuregabe eingeleitet werden. Gerade in den ersten Wochen ist die Gefahr einer Schädigung des Ungeborenen am größten, daher sollte bei einer ungeplanten Schwangerschaft auch nicht von heute auf morgen die Medikation abgesetzt oder verändert werden. Wichtig ist eine engmaschige Überwachung durch Neurologen und Gynäkologen!

 

Das Europäische Schwangerschaftsregister (www.eurap.de) bietet Beratungsbroschüren zum Thema Schwangerschaft an. Auch Ärzte (Neurologen und Gynäkologen) können sich dort Rat holen.

 

Susanne Fey, Wuppertal

 

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* Aktuelle Meldung 03.07.2017:
Wie wir erfahren haben, hat sich die Ausgabe der Patientenkarten verzögert und wird voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 beginnen.