Versicherungsfragen bei chronischer Erkrankung

(v.l.) Markus Steiner (VerbraucherService Bayern in Passau), Ulrike Jungwirth (Leitung der Epilepsieberatung Niederbayern), Alexandra Schmidt-Kilian (Landesverband Epilepsie Bayern e.V.), Ernst Damberger (Leiter der Gesprächsgruppe Epilepsie in Passau)
Quelle: © Epilepsie Beratung Niederbayern

Fachvortrag in Passau

 

Ein ausreichender Versicherungsschutz, auf den man sich verlassen kann – das ist wohl jedermanns Anliegen. Für chronisch Kranke ist es oft schwierig, diesen zu erlangen.

 

Am 26.04.2018 fand deshalb in den Räumen der AOK Passau ein von der Epilepsieberatung Niederbayern und der Gesprächsgruppe für epilepsiekranke Erwachsene organisierter Fachvortrag statt.

 

Markus Steiner vom VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. erklärte den interessierten Teilnehmern, auf was bereits bei Abschluss einer Versicherung geachtet werden muss und welche Produkte z. B. für die Arbeitskraftabsicherung in Frage kommen. Er empfiehlt: „Holen Sie am besten vor Abschluss einer Versicherung mindestens drei Angebote von unterschiedlichen Anbietern ein! Denn die Leistungen unterscheiden sich oftmals erheblich.“ Auf Kombiprodukte sollte verzichtet werden, da damit der direkte Vergleich erschwert wird und die Kostenanteile sehr hoch sind.

 

Chronisch Kranke sollten erstmals einen Antrag auf Probe stellen. Es gilt dabei immer zu beachten, dass eine wahrheitsgemäße Angabe von bereits bekannten Erkrankungen Pflicht ist. Die meisten Versicherungsanbieter fragen nach ärztlichen Behandlungen in den letzten fünf Jahren. Für Menschen mit Epilepsie bedeutet das, je mehr Zeit seit dem letzten Anfall vergangen ist umso besser!

 

Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nicht ohne Ausschluss möglich ist, kann eine Dread-Disease-Versicherung eine Alternative sein.

 

Diese Versicherung, auch Schwere-Krankheiten-Vorsorge genannt, leistet bei Eintritt von fest definierten schweren Krankheiten, wobei bestehende Vorerkrankungen auch hier zumeist ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird aber keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern in der Regel eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach der Diagnosestellung. Die Leistung wird dann unabhängig davon erbracht, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht.

 

Auch weitere Themen wie Altersvorsorge, Privathaftplicht, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Private Krankenversicherung etc. wurden an diesem sehr informativen Themenabend behandelt.

 

Ulrike Jungwirth,

Epilepsie Beratung Niederbayern

 

Kontakt:

 

Epilepsie Beratung Niederbayern

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Tel.: 0851 7205207

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