Recht haben Sie

Rechtsanwalt Jürgen Greß schilderte anschaulich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und
welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen unkorrekte Bescheide von Behörden zu wehren
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Der Landesverband Epilepsie Bayern e.V. hatte am 23.03.2019 zum Seminar geladen: „Recht haben Sie!“. Dieses fand in den Räumen der Epilepsie-Beratungsstelle in Nürnberg statt. An dieser Stelle nochmals DANKE an Kerstin Kählig und Bernhard Köppel für die freundliche Bewirtung in deren Räumen.

Referent war der Münchner Rechtsanwalt Jürgen Greß (Fachanwalt für Sozialrecht). Das Thema stieß auf großes Interesse, das bewies die Tatsache, dass Teilnehmer aus ganz Bayern angereist waren (u. a. aus Passau, Aschaffenburg, Bayreuth). Unter diesen befanden sich z. B. auch die Behindertenbeauftragte der Stadt Nürnberg sowie ein Mitarbeiter einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTB).

Zu Beginn sprach Greß über die Sozialgesetzbücher, insbesondere das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung, dessen Änderungen dazu bzw. auch über Zuständigkeiten. Der Gesetzgeber ist verpflichtet und gefordert, über Rechte und Pflichten behinderter Menschen aufzuklären und sämtliche Leistungsträger zu benennen. Hier ist „noch Luft nach oben“, d. h. deutlich ausgedrückt, dass es die Bezirke in zwei Jahren nicht geschafft haben, aktualisierte Verfahrensregelungen zu erarbeiten.

Nach der Pause wurde die Stimmung lockerer und der Vortrag wurde ergänzt von teilweise erschreckenden persönlichen Erfahrungsberichten betroffener Eltern. Mitarbeiter der Beratungsstelle erzählten ähnliches: Steine, die in den Weg gelegt werden; kleinliche „Korinthen-Kackerei“ von Ämtern, die ja eigentlich für die Menschen da sein sollten, und nicht umgekehrt.

Fazit: Haben Sie ein natürliches Misstrauen gegenüber Behörden und Institutionen. Nur was man „schwarz auf weiß“ hat, kann man getrost nach Hause tragen. D. h., dass nur schriftliche Zusagen Gültigkeit besitzen. Eine juristische Ausbildung ist fast unerlässlich, wenn man ein behindertes Kind hat, einen behinderten Menschen betreut oder seine Rechte als Mensch mit Behinderung durchsetzen möchte.

Empfehlung: Klagen Sie, wehren Sie sich, seien Sie renitent. Ein Brief vom Rechtsanwalt hilft oft, Dinge voranzubringen.

Denn: Recht haben und Recht bekommen, ist auch heute noch (leider) keine Selbstverständlichkeit.

Ch. L.A. Bellanova, Nürnberg

Dieser Workshop wurde von der BARMER Landesvertretung Bayern im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h des SGB V unterstützt. Herzlichen Dank!