Elektronischer Impfpass

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Ein Teil der elektronischen Patientenakte (ePa)

 

Viele Menschen wissen nicht, wie es um ihren aktuellen Impfstatus steht, weil sie entweder ihren Impfpass verlegt haben oder ihn einfach nicht beachten.

 

Damit sich das künftig ändert, wird es den elektronischen Impfpass geben – als Baustein der elektronischen Patientenakte (ePa), die Anfang 2021 eingeführt werden soll.

 

Folgende Informationen werden in Zukunft – sofern der Patient dies wünscht – in der ePa gespeichert:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte
  • Impfungen
  • Medikationspläne
  • Arztbriefe
  • Notfalldatensätze

Neben diesen Daten der Ärzte können auch eigene Aufzeichnungen, wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen oder Anfälle, abgelegt werden.

 

Im elektronischen Impfpass sind u. a. detaillierte Informationen zum Zeitpunkt einer Impfung, dem impfenden Arzt und dem verwendeten Impfstoff hinterlegt. Auch impfrelevante Vorerkrankungen lassen sich hinzufügen.

 

Vorteile seien laut Julia Hager vom Thinktank Health Innovation Hub des Bundesministeriums für Gesundheit, dass durch die Speicherung in der ePa die Daten jederzeit verfügbar und vor Verlust geschützt seien, sie zudem auf diesem Weg standardisiert und maschinenlesbar geteilt werden könnten, sodass – mit Erlaubnis des Patienten – diese auch vom Hausarzt über sein Praxisverwaltungssystem einsehbar wären.

 

Weitere Infos:

www.vfa-patientenportal.de

Stichwortsuche: -> elektronischer Impfpass

 

www.bundesgesundheitsministerium.de

Stichwortsuche: -> elektronische Patientenakte