Epilepsie und Schwimmbadbesuch

Tja, das scheint ja so ein Thema zu sein. In verschiedenen Badeordnungen ist folgender Absatz so oder so ähnlich zu lesen:

"(2) Von der Benutzung des Bades sind ausgeschlossen: Kinder unter 6 Jahren, wenn sie ohne Begleitperson erscheinen; Blinde ohne Begleitperson; Personen, welche Tiere mitführen; Personen mit ansteckenden Krankheiten, mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder Anstoß erregenden Gebrechen, Epileptiker, Geisteskranke, Betrunkene und Personen, gegen die ein Benutzungsverbot verhängt ist."

Also ich kann diesen Absatz nicht verstehen!!! Warum wird man hier als Mensch mit Epilepsie ohne wenn und aber ausgegrenzt ??
Dieses Thema habe ich mal bei Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.epilepsie- online.de im Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDiskussionsforum angegeben und habe hierauf drei Antworten erhalten. Hierbei kam folgendes Ergebnis zum Vorschein:

Bei der ersten Antwort wurde eher eine positive Erfahrung gemacht: "Ganz im Gegenteil. Meine Tochter hat Epilepsie und ich als Begleitperson bekomme meine Dauerkarte umsonst." Der Bademeister hat hier sehr dankbar reagiert, als er auf die Epilepsieerkrankung der Tochter hingewiesen wurde.

Bei der zweiten Antwort kam dann aber das, was ich befürchtet hatte: "An diesem Tag war ich allein, und weil außer mir nur drei (!) Leute im ganzen Bad waren, habe ich den Bademeister vorsichtig gefragt, ob er ab und zu mal nach meiner roten Badekappe Ausschau halten könnte. Dieser lehnte aber (sehr unfreundlich) ab, mit der Begründung, mit Epilepsie dürfte ich doch überhaupt nicht schwimmen."

Also ich muss sagen, hier wird man doch als Mensch, der mit Epilepsie leben muss, ohne ersichtlichen Grund benachteiligt und völlig zu unrecht unfreundlich behandelt. Ein höflicher Hinweis auf die Problematik in Sachen Aufpassen etc. hätte es auch getan !!!
Diese Erfahrung kann man sicherlich genauso oft machen wie eine positive Erfahrung.

Nun ja, und aller guten Dinge sind drei - hier die dritte Antwort: Hierbei meinte man, ich solle doch zu diesem Thema einen Artikel für den epikurier schreiben. Ich hab´s hiermit mal kurz und knapp versucht, ob man dies als Artikel bezeichnen kann - ich weiß es nicht !!

Wenn jemand noch gleiche oder andere Erfahrungen mit Schwimmbadordnungen gemacht hat, so kann "Er" oder"Sie" sich gerne bei mir (Adresse der Redaktion bekannt) melden.

SHG Epilepsie Zell