„Mein persönlicher Weg zu Originalmedikamenten“:

Schilderung eigener Erlebnisse (Frühjahr 2006)***

  • Neurologe behauptet: „Originalmedikamente dürfen ab 01.04.2006 nicht mehr verschrieben werden!“ oder andere Neurologen behaupten: „Originalmedikamente gibt es nicht mehr!“
  • Eigene Nachforschungen ergeben: Derzeit wird über ein AVWG-Gesetz (= Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, d.h. Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung) verhandelt, mit dem Ärzte künftig stärker in die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Arzneiverordnungen genommen werden sollen (so genannte Bonus-Malus-Regelung).   „… Patientinnen und Patienten bekommen dann Arzneimittel verordnet, bei denen das Preis-Leistungsverhältnis stimmt ... Für manche Patienten kann eventuell ein Wechsel zu einem anderen Arzneimittel notwendig werden, wenn der Arzt bisher zum Beispiel ein teueres Präparat (z.B. Originalmedikament) verordnet hat und einer Umstellung auf ein qualitativ vergleichbares Arzneimittel (z.B. Generika, d.h. Arzneimittel für die der Patentschutz abgelaufen ist und die jetzt mit dem gleichen Wirkstoff auch von anderen Firmen unter anderem Namen angeboten werden) keine medizinischen Gründe entgegenstehen. ... Der Bonus für die Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsziele geht an die Kassenärztliche Vereinigung und kommt nicht direkt dem Arzt zugute. …..“ (Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 28.04.2006 zum AVWG, www.bmg.bund.de)
  • Krankenkasse sagt: „ Arzt ist - wie zuvor – berechtigt, Originalmedikamente zu verschreiben, wenn er belegen kann, dass dies notwendig ist!“
  • Hausarzt und Neurologe behaupten: „Kleiner Arzt ist zu schwach. Das soll gleich ein Krankenhaus für Neurologie oder ein Epilepsiezentrum belegen!“  Überweisung in eine Neurologische Klinik
  • In Neurologischer Klinik: Anhand von Anfallskalender wird nachgewiesen, dass bei Einsatz von Generika, 14 Tage lang, sich die Anfallsquote um das 5-fache erhöhte.
  • Brief aus Neurologischer Klinik: „Umstellung wird wegen nachgewiesener deutlicher Verschlechterung des Krankheitsbildes strikt abgelehnt!“
  • Rücksprache mit Neurologe: „Jetzt kann ich eindeutig belegen, dass Originalmedikamente bei Patient notwendig sind!“ – Gründe:

    • a) Medizinisch individuell gesehen: „Es käme zu einer medizinischen Katastrophe bei Patient, da sich die Anfallsquote schon einmal deutlich erhöht hat!
    • b) Wirtschaftlich gesehen lachen mich die Ärzte der Neurologischen Klinik sogar aus:

      • Die Kostendifferenz zwischen Originalmedikament und Generika wäre trotz hoher Dosis ca. € 10,00 pro Monat - rechnet die Hausapotheke aus.
      • Die Überweisung und Aufnahme für einen Tag in die Neurologische Klinik kostete aber schon € 500,00.
      • Die Umstellung, die nicht ambulant sondern 1 Monat lang stationär unter Aufsicht der Ärzte erfolgen müsste, würde ca. € 15.000,00 kosten und wäre eine wirtschaftliche Katastrophe für die Krankenkasse.

    • c) Medizinisch allgemein gesehen: Patienten können auf Generika mit einer Verschlechterung bzw. Veränderung des Krankheitsbildes reagieren. Generika haben zwar den gleichen Wirkstoff wie die entsprechenden Originalmedikamente, setzen sich aber oft chemisch mit weiteren Stoffen anders zusammen, was zu einer schlechteren bzw. veränderten Wirkung führen kann: „… bei einer weiteren Befragung berichteten ... amerikanische Neurologen in ca. 70 % von Erfahrungen mit überraschenden Anfallsrezidiven infolge einer Umstellung von einem Originalpräparat auf ein Gernerikum und mehr als die Hälfte über vermehrte Nebenwirkungen…...“ (Quelle: Zeitschrift für Epileptologie 1/2006, „Generika in der Epilepsietherapie
    • d) Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie (= DGfE) nimmt zusätzlich wie folgt Stellung: „Bei einer Neueinstellung oder ohnehin erforderlichen Umstellung einer antiepileptischen Therapie können Generika meist problemlos eingesetzt werden. Bei bestehender Einstellung mit Anfalls- und Nebenwirkungsfreiheit sollte ein unbedachter Wechsel vom Originalpräparat zu Generikum, von einem Generikum-Präparat zum anderen oder von einem Generikum auf ein Originalpräparat unterbleiben. Die DGfE empfiehlt deswegen sowohl entsprechende Angaben auf dem Rezept (Ankreuzen des „aut idem“-Kästchens oder Angabe bzw. Stempel „keine Substitution“) als auch eine Information der Betroffenen oder ihrer Angehörigen. Die mit dem Wechsel zwischen verschiedenen Fertigarzneimitteln eines Wirkstoffs verbundenen Risiken müssen sowohl aus Sicht des behandelnden Arztes als auch aus Sicht der Betroffenen vertretbar gering sein. Bei Anfalls- und Nebenwirkungsfreiheit müssen Betroffene vor einer geplanten Umstellung über das Risiko eines Anfallsrezidivs  bzw. von neu auftretenden Nebenwirkungen informiert werden und ihre Zustimmung geben. Ansonsten setzt sich der Arzt bei auftretenden Problemen Schadensersatzansprüchen aus.“ (Quelle: Zeitschrift für Epileptologie 1/2006; „Generika in der Epilepsietherapie“)

  • Ergebnis: Im durchgezogenen Fall dürfen weiterhin die notwendigen Originalmedikamente verschrieben werden ohne Konsequenzen bzw. Anwendung der Bonus-Malus-Regelung für den Neurologen - das ist sowohl schriftlich als auch ärztlich belegt.


***Schilderung eigener Erlebnisse,
Name des Autors der Redaktion bekannt