Rabattverträge

In der letzte Ausgabe des epiKurier hatten wir die gemeinsame Stellungnahme der Epilepsie-Selbsthilfe zum Thema Rabattverträge veröffentlicht. Hier ein kleiner Auszug aus der Antwort des Bundeskanzleramts:

Karikatur„Ihre Sorge um eine sichere Arzneimittelversorgung von epilepsiekranken Menschen kann ich sehr gut verstehen. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung haben die Krankenkassen die Möglichkeit Rabattverträge für Arzneimittel abzuschließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Insgesamt müssen die Krankenkassen immer die qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung ihrer Versicherten im Auge behalten. Der Rahmenvertrag zwischen Apothekern und Krankenkassen bietet hier einen ersten Schritt, indem die Apotheker aufgrund pharmazeutischer Bedenken vom Austausch der Arzneimittel absehen können.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass an Epilepsie erkrankte Menschen bei der Wahl ihrer Krankenkasse besonders darauf achten, ob die Krankenkasse ihren individuellen Bedürfnissen entspricht, d. h., ob sie das Arzneimittel ihrer Wahl bei der jeweiligen Krankenkasse erstattet bekommen. Dies kann entweder aufgrund bestehender Rabattverträge erfolgen oder wenn keine Rabattverträge für diese Wirkstoffgruppe bestehen. Nutzen Sie den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen für Ihre individuell beste Versorgung.“

Unser Kommentar:
Tomaschoff Karikatur

Vielen Dank an Herrn Dr. Tomaschoff für diese klare Darstellung der Patientensituation!

 

Startet den Datei-DownloadAnsicht - Brief vom Bundeskanzleramt